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Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit werden folgende Grabstätten im Frühjahr 2020 aufgehoben:

Erdbestattungen:
Bestattungen 1992–1995

Urnenbestattungen:
Bestattungen 1992–1995

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis spätestens Ende
April 2020 zu räumen. Nach Ablauf
dieser Frist, wird das Bauamt der Gemeinde Uerkheim die Räumung vornehmen.

Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.

Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung (Anschrift jeweils an einer der Angehörigen).

Uerkheim, 13. Januar 2020
Der Gemeinderat