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Folgende Gräber werden gemäss §§ 24 und 25 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Safenwil vom 24. November 2000 infolge Ablauf der Ruhezeit aufgehoben:

Gemeinschaftsgräber der Jahre 1995 und 1996

Die Angehörigen der in diesen Gräberfeldern bestatteten Personen werden eingeladen, Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis 30. April 2021 zu räumen.
Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.
Nähere Auskünfte erteilt gerne Friedhofgärtner Markus Wiederkehr (Telefon 079 855 37 17)

5745 Safenwil, 29. Januar 2021
Gemeinderat Safenwil