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Folgende Gräber werden gemäss §§ 24 und 25 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Safenwil vom 24. November 2000 infolge Ablauf der Ruhezeit aufgehoben:

– Erdbestattungsgräber der Jahre 1995 bis 1996
– Urnenreihengräber der Jahre 1995 bis 1996


Die Angehörigen der in diesen Gräberfeldern bestatteten Personen werden eingeladen, Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis 30. April 2022 zu räumen.

Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.

Nähere Auskünfte erteilt gerne Friedhofgärtner Markus Wiederkehr (Telefon 079 855 37 17).

5745 Safenwil, 28. März 2022
Gemeinderat Safenwil