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Folgende Gräber werden gemäss §§ 24 und 25 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Safenwil vom 24. November 2000 infolge Ablauf der Ruhezeit aufgehoben:
– Erdbestattungsgräber der Jahre 1993 und 1994
– Urnenreihengräber der Jahre 1993 und 1994

Die Angehörigen der in diesen Gräberfeldern bestatteten Personen werden eingeladen, Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis 30. April 2020 zu räumen.

Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.

Nähere Auskünfte erteilt gerne Friedhofgärtner Markus Wiederkehr (Telefon 079 855 37 17)

5745 Safenwil, 27. Januar 2020
Gemeinderat Safenwil