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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 26. September 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Dem obligatorischen Referendum unterstehender Beschluss (Referendumsabstimmung am 27. November 2022):
    • 1.1. Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Aarau wird mit einem Steuerfuss von 96 % genehmigt.
  2. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 31. Oktober 2022):
    • 2.1. Der Gemeindevertrag über die Führung schulergänzender modularer Kinderbetreuung und Tagesschulen durch die Kreisschule Aarau-Buchs wird gutgeheissen.
    • 2.2. Der Projektierungskredit für den Modulbau der Tagesschule auf dem Areal Schulanlage Aare in der Höhe von 570’000 Franken inkl. MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten wird bewilligt.
    • 2.3. Die Änderung des Personalreglements betreffend Anpassung der Lohnbänder wird gutgeheissen. Der genehmigte Anhang zum Personalreglement ist unter https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-ein- wohnerrat-2022.html/1447 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
    • 2.4. Das Nutzungs- und Gebührenreglement für das Kultur- und Kongresshaus Aarau (KUK-R) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter https:// www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohner- rat-2022.html/1447 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
    • 2.5. Die Kreditabrechnung Birkenhain, Sanierung Treppen und Wege, wird genehmigt.
    • 2.6. Die Kreditabrechnung Entfelderstrasse 63 (Francke-Gut, Gärtnerhaus), Sanierung, Realisierung wird genehmigt.
  3. Abschliessend gefasster Beschluss:
    • 3.1. Vom Politikplan der Einwohnergemeinde für die Jahre 2023–2027 wird Kenntnis genommen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 29. September 2022.