Parallel zur kantonalen Vorprüfung werden gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) die Entwürfe mit den Erläuterungen des Erschliessungsplans «lm Feld», Parzellen 994, 1037,1038, 1039, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Während der öffentlichen Auflage vom 27. August 2021 bis 27. September 2021 sind die Dokumente auf der Homepage der Gemeinde Uerkheim unter Gemeinde, Publikationen, Baugesuche, einsehbar oder können auf der Gemeindeverwaltung Uerkheim eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Uerkheim, Dorfstrasse 48, 4813 Uerkheim, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungs möglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im An schluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
Gemeinderat Uerkheim