Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland inklusive Aufhebung Kommunaler Überbauungsplan Burghalde und Aufhebung Gestaltungsplan Kernzone

Parallel zur kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland und die Aufhebung der beiden Sondernutzungspläne gestützt auf § 3 Baugesetz (BauG) zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 13. Januar 2020 bis 11. Februar 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der öffentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Dokumente können auch unter www.moosleerau.ch eingesehen und heruntergeladen werden.

Am Montag, 13. Januar 2020, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Ab 19.00 Uhr können die Pläne und Unterlagen begutachtet werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5054 Moosleerau, eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Gemeinde Moosleerau