Öffentliche Auflage

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Unterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis spätestens am 14. April 2014 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rifferswil zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

Rifferswil, 14. März 2014

Gemeinderat Rifferswil

Öffentliche Auflage

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Unterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis spätestens am 14. April 2014 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rifferswil zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

Rifferswil, 14. März 2014

Gemeinderat Rifferswil

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Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Unterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis spätestens am 14. April 2014 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rifferswil zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

Rifferswil, 14. März 2014

Gemeinderat Rifferswil

Öffentliche Auflage

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Unterlagen liegen ab sofort während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis spätestens am 14. April 2014 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rifferswil zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

Rifferswil, 14. März 2014

Gemeinderat Rifferswil