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Die Unterlagen zu den Parkfeldmarkierungen der Parkfelder Lochmattweg, Obere Torfeldstrasse und Brummelstrasse liegen gemäss dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 vom 15. Mai bis 15. Juni 2020 während der ordentlichen Bürostunden auf der Abteilung Bau Planung Umwelt, Gemeindehaus 2. Obergeschoss, öffentlich auf. Infolge der aktuellen Pandemie empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen auf unserer Website einzusehen, www.buchs-aargau.ch/news.

Markierung von neuen Parkfeldern Auf folgenden Strassen werden Parkfelder markiert:

  • Obere Torfeldstrasse 8, entlang des Hauses Obstgartenweg 13
  • Brummelstrasse 59, Ergänzung eines zweiten Parkfeldes an bestehendes
  • Brummelstrasse 17, Ergänzung eines zweiten Parkfeldes an bestehendes
  • Lochmattweg 5 – 17, Ergänzung eines weiteren Parkfeldes an bestehendes

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Buchs, 6. Mai 2020
Der Gemeinderat