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Koordinationschwerpunkt gemäss Landeskarte 2648190 / 1246667.
Beteiligte Parzellen: 1987, 3482, 3205.

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24, Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. Februar bis 9. März 2020 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Inte-resse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Suhr, 7. Februar 2020
Gemeinderat Suhr