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Wer eine minderjährige Person für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung. Gemäss Pflegekinderverordnung obliegt die Bewilligung und Aufsicht von Pflegeverhältnissen bei minderjährigen Personen den Gemeinden.

Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn die minderjährige Person von einer Behörde untergebracht wird. Familien, welche Tages- oder Dauerpflegeplätze anbieten, sind verpflichtet, sich bei der Wohngemeinde zu melden und eine Bewilligung einzuholen.

Gemeinderat Oberentfelden