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Vom Rombachbächli, welches in die Aare einmündet, geht im Scheibenschachen, in den Gemeindegebieten von Aarau und Küttigen (Rombach), ein Hochwasser-Schutzdefizit aus. Mit dem vorliegenden Bauprojekt werden die Massnahmen für die Aufhebung des Schutzdefizites von der Aare (Unterwasserkanal) bis zur Küttigerstrasse (K 470) aufgezeigt.

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan resp. die Unterlagen bezüglich der Dienstbarkeiten liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom10. Oktober 2022 bis am 8. November 2022, in der Stadtverwaltung Aarau öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau und zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 i. V.m. § 120 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem spÄteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). AntrÄge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hÄtten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).