Im Projekt «Periodische Wiederinstandstellung von Flurwegen» (PWI) sind folgende Objekte enthalten:
– Weg Nr. 1, Sagimatte
– Weg Nr. 2, Rüüsli
– Weg Nr. 7, ImSacher
– Weg Nr. 12, Farnweid
– Weg Nr. 13, Chliweid
– Weg Nr. 14, Haberweid
– Weg Nr. 15, Haberweid
– Diverse Entwässerungen.
Die Flurwege werden auf den bestehenden Trassen saniert.
In Wiliberg wurden beim Unwetter am 24. Juni 2021folgende landwirtschaftlichen Wegbauten beschädigt:
– Weg Nr. 4.1, Längacher
– Weg Nr. 4.2, Sagichopf
– Weg. Nr. 6, Winterseite.
Mit baulichen Massnahmen wird der ursprüngliche Zustand dieser Flurwege wiederhergestellt.
Auflageakten
– Übersichtsplan
– Normalprofile
– Bericht.
Öffentliche Auflage
Die PWI-Massnahmenund die Wiederherstellung der Flurwege werden gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft publiziert. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz sind ebenfalls zu Einwendungen berechtigt. Die geplanten Massnahmen werden mit Kantons- und Bundesbeiträgen unterstützt.
Die oben aufgeführten Unterlagen liegen vom 20. August 2021 bis 20. September 2021 im Gemeindehaus Bottenwil zu den ordentlichen Bürostunden öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Einwendungen gegen die Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Wiliberg, 4814 Bottenwil, einzureichen. Sie habeneinen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einsprache ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Wiliberg, 19. August 2021
Gemeinderat Wiliberg