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Gegen das Traktandum 2 der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020, Verkauf der Baulandparzellen Nr. 123, 124 und 125 (73,05 Aren Bauland im Gebiet Bodenäcker), wurde bei den kantonalen Stellen am 11. Dezember 2020 fristgerecht eine Beschwerde eingereicht. Die kantonale Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat diese Beschwerde am 12. April 2021 abgewiesen. Diese Abweisung ist nun in Rechtskraft erwachsen und sämtliche Traktanden der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 sind nun rechtskräftig.

Uerkheim, 18. Mai 2021
Der Gemeinderat