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Rechtzeitig vor Ablauf der Referendumsfrist ist gegen den Verpflichtungskredit von Fr. 62’500 für die Einführung von Tempo 30 östlich Wyna sowie gegen den Verpflichtungskredit von Fr. 15’000 für die Einführung von Tempo 30 Bläien das Referendum ergriffen worden. Das Referendum haben 1181 stimmberechtigte Personen unterzeichnet. Aufgrund eines Formfehlers bzw. der Verletzung von Art. 62 c Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (zwei Anträge auf einem Formular) wird es als ungültig erklärt. D. h., die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2021 sind rechtsgültig zustande gekommen und die Verpflichtungskredite von Fr. 62’500.00 und Fr. 15’000.00 wurden für die Umsetzung von Tempo 30 östlich Wyna gesprochen.

Mit der Stimmrechtsbeschwerde kann die Verletzung des Stimmrechts geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben bei der zuständigen Beschwerdeinstanz, d. h. dem Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Gränichen, 14. März 2022
Gemeinderat Gränichen