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Das bestehende Reglement zur Videoüberwachung, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz, wird mit einem Anhang 2 (Erweiterung der Videoüberwachung bei den Sozialen Diensten) ergänzt. Der neue Anhang sowie das bestehende Reglement können auf der Webseite der Gemeinde Oberentfelden oder am Schalter der Gemeindekanzlei Oberentfelden bezogen werden.

Der Anhang 2 zum Reglement wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz bei der Gemeindekanzlei während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Landanzeiger an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Oberentfelden, 15. Oktober 2020
Gemeinderat