Aufgrund der Sonderverordnung 1 von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020 (SonderV 20-1) erfolgt eine Neuauflage des Projekts «Sanierung Bachstrasse, Werkleitungs- und Strassenerneuerung ».
Die Projektpläne liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom Montag, 20. April 2020 bis und mit Mittwoch, 20. Mai 2020 (verlängert aufgrund Fristenstillstand gemäss § 3 SonderV 20-1), in der Gemeindeverwaltung Buchs (Abteilung Bau Planung Umwelt) öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Infolge der aktuellen Pandemie empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen auf unserer Website einzusehen, www.buchs-aargau.ch/news.
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Buchs einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
5033 Buchs, 14. April 2020