Nachdem nicht mehr Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 29. April 2019 nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 als gewählt erklärt:
– Fischer Mario, 1974, von Knutwil LU, Im Wechsel 12, Hirschthal, parteilos Es findet somit keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im «Landanzeiger» eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
5042 Hirschthal, 29. April 2019
Gemeinderat / Wahlbüro Hirschthal