Mitwirkungsauflage
Gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegen die Entwürfe des Bauzonen- und Kulturlandplanes sowie die Bau- und Nutzungsordnung mit den entsprechenden Erläuterungen (Planungsbericht nach Art. 47 RPV) vom 22. November 2019 bis 21. Februar 2020 auf der Gemeindeverwaltung Schöftland, Schloss 1. Obergeschoss, öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Entwürfe können über die Homepage der Gemeinde Schöftland heruntergeladen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schöftland eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, im Anschluss an die kantonale Vorprüfung.
Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf das zeitgleich erfolgende Vernehmlassungs- und Anhörungs-/Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Richtplans Zentrumsentwicklung Schöftland (siehe separate Publikation).
Schöftland, 19. November 2019
Gemeinderat