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Der Gemeinderat hat sich, unter Berücksichtigung des ständig steigenden Verkehrsaufkommens entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg / Schützenmattweg (gelb markierter Bereich), dafür ausgesprochen, ein Teilfahrverbot für Lastkraftwagen, Motorfahrzeuge und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Forst, zu verfügen. Die Details dazu werden in der nachfolgenden amtlichen Publikation,welche bereits imkantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde, festgehalten. In Ausnahmefällen (z. B. Schöftler Jahrmarkt) kann die besagte Umfahrung zeitlich begrenzt als Umleitung dienen und das zu verfügende Teilfahrverbot somit aufgehoben werden.

Verkehrsbeschränkungen (amtliche Publikation)
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Schöftland
Schöftland
Verbindungsstrasse Hermenweg (ab Brücke Ruederchen) – Schützenmattweg (östlich Parzelle 2161)
– 2× Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal Nr. 2.13 Signalisationsverordnung, SSV), Forst- und Landwirtschaft gestattet

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 16. März 2022 bis 14. April 2022 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Schöftland, 15. März 2022
Gemeinderat Schöftland