Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Tiefbaukommission hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Einfahrt verboten
In Ebertswil, auf dem Schulweg, ist östlich von Haus Nr. 2 die Einfahrt Richtung Dorfstrasse verboten. Der Verkehr ist auf diesem Abschnitt nur noch von der Dorfstrasse her in westlicher Richtung erlaubt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Hausen am Albis, 10. Januar 2014
Tiefbaukommission

