Verkehrsanordnung

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone Nord

–Oberdorfstrasse

–Bolletweg

–Sagistrasse

–Bachweg

–Schmiedgasse

–Bülstrasse

–Dollägertenweg

–Strasse Dollägerten

–Bruederguetweg

Zone West

–Strasse Bergli (Nord und Süd)

–Baumgartenweg

–Bergligasse

–Rigiblickstrasse

–Alpenblickstrasse

–Weidstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Grundstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Friedhofstrasse

–Stampfistrasse

Zonen Baaregg, Vorder- und

Hinteruttenberg

Innerhalb der drei Aussenweiler wird auf den im dicht bebauten Gebiet liegenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und jeweils als Zone signalisiert.

Diese Verkehrsanordnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem Gutachten und dem Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, sind diese Verfügungen hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Statthalteramt zu richten.

Verbot für Lastwagen

Auf der Strasse Bergli Süd, entlang der beiden Liegenschaften Haus Nrn. 21 und 23 ist der Verkehr mit Lastwagen verboten.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Knonau

Verkehrsanordnung

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone Nord

–Oberdorfstrasse

–Bolletweg

–Sagistrasse

–Bachweg

–Schmiedgasse

–Bülstrasse

–Dollägertenweg

–Strasse Dollägerten

–Bruederguetweg

Zone West

–Strasse Bergli (Nord und Süd)

–Baumgartenweg

–Bergligasse

–Rigiblickstrasse

–Alpenblickstrasse

–Weidstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Grundstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Friedhofstrasse

–Stampfistrasse

Zonen Baaregg, Vorder- und

Hinteruttenberg

Innerhalb der drei Aussenweiler wird auf den im dicht bebauten Gebiet liegenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und jeweils als Zone signalisiert.

Diese Verkehrsanordnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem Gutachten und dem Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, sind diese Verfügungen hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Statthalteramt zu richten.

Verbot für Lastwagen

Auf der Strasse Bergli Süd, entlang der beiden Liegenschaften Haus Nrn. 21 und 23 ist der Verkehr mit Lastwagen verboten.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Knonau

Verkehrsanordnung

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone Nord

–Oberdorfstrasse

–Bolletweg

–Sagistrasse

–Bachweg

–Schmiedgasse

–Bülstrasse

–Dollägertenweg

–Strasse Dollägerten

–Bruederguetweg

Zone West

–Strasse Bergli (Nord und Süd)

–Baumgartenweg

–Bergligasse

–Rigiblickstrasse

–Alpenblickstrasse

–Weidstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Grundstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Friedhofstrasse

–Stampfistrasse

Zonen Baaregg, Vorder- und

Hinteruttenberg

Innerhalb der drei Aussenweiler wird auf den im dicht bebauten Gebiet liegenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und jeweils als Zone signalisiert.

Diese Verkehrsanordnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem Gutachten und dem Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, sind diese Verfügungen hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Statthalteramt zu richten.

Verbot für Lastwagen

Auf der Strasse Bergli Süd, entlang der beiden Liegenschaften Haus Nrn. 21 und 23 ist der Verkehr mit Lastwagen verboten.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Knonau

Verkehrsanordnung

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone Nord

–Oberdorfstrasse

–Bolletweg

–Sagistrasse

–Bachweg

–Schmiedgasse

–Bülstrasse

–Dollägertenweg

–Strasse Dollägerten

–Bruederguetweg

Zone West

–Strasse Bergli (Nord und Süd)

–Baumgartenweg

–Bergligasse

–Rigiblickstrasse

–Alpenblickstrasse

–Weidstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Grundstrasse, von der Friedhofstrasse bis Ende des beidseitig bebauten Gebietes

–Friedhofstrasse

–Stampfistrasse

Zonen Baaregg, Vorder- und

Hinteruttenberg

Innerhalb der drei Aussenweiler wird auf den im dicht bebauten Gebiet liegenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und jeweils als Zone signalisiert.

Diese Verkehrsanordnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem Gutachten und dem Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, sind diese Verfügungen hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Statthalteramt zu richten.

Verbot für Lastwagen

Auf der Strasse Bergli Süd, entlang der beiden Liegenschaften Haus Nrn. 21 und 23 ist der Verkehr mit Lastwagen verboten.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Knonau