Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Püntenstrasse 44, Werkgebäude

Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Püntenstrasse 44, Werkgebäude

Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Püntenstrasse 44, Werkgebäude

Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Püntenstrasse 44, Werkgebäude

Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Stallikon