Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Obfelden hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Rindelstrasse 20, Wendeplatz
Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Obfelden, 12. Dezember 2014
Der Gemeinderat Obfelden

