Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeits-

beschränkungen 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Zone 30 «Aegerten»

–Balderenweg

–Untere Aegerten

–Obere Aegerten, Nord + Süd

–Privatstrasse Kat.-Nrn. 670 + 671

Die Verkehrsanordnung (Tempo-30-Zone) steht unter dem Vorbehalt, dass die allfälligen unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist die Verfügung hinfällig.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

24. Oktober 2014Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeits-

beschränkungen 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Zone 30 «Aegerten»

–Balderenweg

–Untere Aegerten

–Obere Aegerten, Nord + Süd

–Privatstrasse Kat.-Nrn. 670 + 671

Die Verkehrsanordnung (Tempo-30-Zone) steht unter dem Vorbehalt, dass die allfälligen unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist die Verfügung hinfällig.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

24. Oktober 2014Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeits-

beschränkungen 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Zone 30 «Aegerten»

–Balderenweg

–Untere Aegerten

–Obere Aegerten, Nord + Süd

–Privatstrasse Kat.-Nrn. 670 + 671

Die Verkehrsanordnung (Tempo-30-Zone) steht unter dem Vorbehalt, dass die allfälligen unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist die Verfügung hinfällig.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

24. Oktober 2014Gemeindeverwaltung Stallikon

Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates Stallikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeits-

beschränkungen 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Zone 30 «Aegerten»

–Balderenweg

–Untere Aegerten

–Obere Aegerten, Nord + Süd

–Privatstrasse Kat.-Nrn. 670 + 671

Die Verkehrsanordnung (Tempo-30-Zone) steht unter dem Vorbehalt, dass die allfälligen unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist die Verfügung hinfällig.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu richten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

24. Oktober 2014Gemeindeverwaltung Stallikon