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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde: Gemeinderat Moosleerau
Gemeinde: Moosleerau
Name der Strasse: Gesamte Gemeindestrasse «Bengel»
Art der Verkehrsbeschränkung: Verbot für Lastwagen (Signal 2.07 SSV)mit dem Zusatz Ausgenommen Zubringerdienst

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 1.4. bis 2.5.2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinde Moosleerau