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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Gemeinderat Safenwil
Bahnhofstrasse 11
5745 Safenwil

Signalisationsverfügung
– Schnepfwinkelstrasse ab Einfahrt Kantonsstrasse bis zur Parzelle Nr. 769, beidseitiges Parkverbot, SignalNr. 2.50

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom8. April 2022 bis 9.Mai 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Safenwil