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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat
Kölliken, Postfach 89, 5742 Kölliken

  • Berggasse
    Fussgängerstreifen, Markierung 6.17 mit Halteverbotslinien 6.18 sowie beidseitig das Signal 4.11.
  • Hintere Bahnhofstrasse
    Fussgängerstreifen, Markierung 6.17 mit Halteverbotslinien 6.18 sowie beidseitig das Signal 4.11.
  • Mühlegasse
    Fussgängerstreifen (Längsmarkierung)

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 26. März 2021 bis 26. April 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Kölliken