Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 4. Juni 2021

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dez. 2020
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Zustimmung zum Beitritt in den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
  5. Zustimmung zur Einsetzung der Finanzkommission und des Wahlbüros der Einwohnergemeinde während der Amtsperiode 2022/2025

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dez. 2020
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Genehmigung des Personalreglements
  5. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 810’000.– für die Erschliessung der Gewerbezone Neumatte
  6. Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Sockelbeitrags an den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
  7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
    7.1 Karakurd Rukiye
    7.2 Karakurd Hasan
    7.3 Khudhur Chiman

Da das Beschlussquorum von 1/5 der Stimmberechtigten bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 7), unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im «Landanzeiger» ergriffen werden. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 12. Juli 2021

Hirschthal, 7. Juni 2021
Gemeinderat