Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 21 vom 19. Januar 2016, gestützt auf § 35 Einführungsgesetz zumGewässerschutzgesetz (EG GschG,LS 711.1) beschlossen:

•Für die Quellfassungen Nr. 2 (Brunnen Friedhof), Nr. 3 (Brunnen ref. Kirche), Nr. 5 (Brunnen Büelstrasse) und Nr. 6 (Brunnen Tägerst) werden neue Schutzzonen gemäss den Plänen vom 13. Juli 2015 (Nrn. Z1625.01.10, Z1625.1.4a und Z1625.1.5b) M 1:1000 festgesetzt und das dazu gehörende Schutzzonenreglement erlassen.

Der Gemeinderatsbeschluss, die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53 (Schalter Einwohnerkontrolle), während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten ein persönliches Exemplar der Unterlagen.

Gegen diesen Beschluss bzw. die Schutzzonenfestsetzung/-revision (Schutzzonenplan und Reglement) kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Stallikon, 22. Januar 2016

Gemeinderat

Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 21 vom 19. Januar 2016, gestützt auf § 35 Einführungsgesetz zumGewässerschutzgesetz (EG GschG,LS 711.1) beschlossen:

•Für die Quellfassungen Nr. 2 (Brunnen Friedhof), Nr. 3 (Brunnen ref. Kirche), Nr. 5 (Brunnen Büelstrasse) und Nr. 6 (Brunnen Tägerst) werden neue Schutzzonen gemäss den Plänen vom 13. Juli 2015 (Nrn. Z1625.01.10, Z1625.1.4a und Z1625.1.5b) M 1:1000 festgesetzt und das dazu gehörende Schutzzonenreglement erlassen.

Der Gemeinderatsbeschluss, die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53 (Schalter Einwohnerkontrolle), während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten ein persönliches Exemplar der Unterlagen.

Gegen diesen Beschluss bzw. die Schutzzonenfestsetzung/-revision (Schutzzonenplan und Reglement) kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Stallikon, 22. Januar 2016

Gemeinderat

Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 21 vom 19. Januar 2016, gestützt auf § 35 Einführungsgesetz zumGewässerschutzgesetz (EG GschG,LS 711.1) beschlossen:

•Für die Quellfassungen Nr. 2 (Brunnen Friedhof), Nr. 3 (Brunnen ref. Kirche), Nr. 5 (Brunnen Büelstrasse) und Nr. 6 (Brunnen Tägerst) werden neue Schutzzonen gemäss den Plänen vom 13. Juli 2015 (Nrn. Z1625.01.10, Z1625.1.4a und Z1625.1.5b) M 1:1000 festgesetzt und das dazu gehörende Schutzzonenreglement erlassen.

Der Gemeinderatsbeschluss, die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53 (Schalter Einwohnerkontrolle), während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten ein persönliches Exemplar der Unterlagen.

Gegen diesen Beschluss bzw. die Schutzzonenfestsetzung/-revision (Schutzzonenplan und Reglement) kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Stallikon, 22. Januar 2016

Gemeinderat

Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 21 vom 19. Januar 2016, gestützt auf § 35 Einführungsgesetz zumGewässerschutzgesetz (EG GschG,LS 711.1) beschlossen:

•Für die Quellfassungen Nr. 2 (Brunnen Friedhof), Nr. 3 (Brunnen ref. Kirche), Nr. 5 (Brunnen Büelstrasse) und Nr. 6 (Brunnen Tägerst) werden neue Schutzzonen gemäss den Plänen vom 13. Juli 2015 (Nrn. Z1625.01.10, Z1625.1.4a und Z1625.1.5b) M 1:1000 festgesetzt und das dazu gehörende Schutzzonenreglement erlassen.

Der Gemeinderatsbeschluss, die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53 (Schalter Einwohnerkontrolle), während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten ein persönliches Exemplar der Unterlagen.

Gegen diesen Beschluss bzw. die Schutzzonenfestsetzung/-revision (Schutzzonenplan und Reglement) kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Stallikon, 22. Januar 2016

Gemeinderat