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Die Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 hat dem Verkauf des ehemaligen Gemeindehauses Dorfstrasse 263 mit den angrenzenden Grundstücken zugestimmt. Zum Verkaufsobjekt gehört auch ein Teil der bisher öffentlichen Zufahrtsstrasse Parzelle Nr. 1167.

Nachdem die Parzelle Nr. 1167 in ihrer neuen Ausdehnung für den allgemeinen Verkehr keine Bedeutung mehr hat, wird sie gestützt auf § 24 Abs. 4 und 11 des Strassenreglements der Gemeinde Schmiedrued dauerhaft dem Gemeingebrauch entzogen, d.h. das öffentliche Benützungsrecht der Parzelle Nr. 1167 wird aufgehoben.

Gegen den Aufhebungsentscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen, gerechnet ab Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Gemeinderat, 5046 Schmiedrued, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Der Situationsplan liegt während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Schmiedrued auf zur Einsicht auf.

Schmiedrued, 13. Mai 2019
Gemeinderat