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Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Aus diesem Grund werden sämtliche Strassenanlieger aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch zurück zu schneiden.

Freihaltung Lichtraumprofil

Lichtraumprofil Bäume schneiden | Der Landanzeiger

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

  • Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Stras sen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.
  • Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.

Bauverwaltung Oberentfelden