Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Bäume, deren Kronen öffentliche Strassen und Wege überragen, auf rund 4,50 m aufzuasten (Gehwege auf 2,50 m) sowie Hecken und Sträucher auf die Grenze zurückzuschneiden. Die ungehinderte Sicht auf Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen, Hausnummern usw. ist ebenfalls zu gewährleisten.
Baum- und Heckenschnitt kann beispielsweise selber kompostiert oder der wöchentlichen Grünabfuhr mitgegeben werden. Bei Bedarf sind diese Arbeiten bis innerhalb der nächsten vier Wochen auszuführen. Bei Nichtbeachtung werden notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers durch den Werkhof Safenwil ausgeführt.