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E-Trottinette sind keine geeigneten Geschenke für Kinder

«Beim Kauf von Trendfahrzeugen ist Vorsicht geboten», das schreiben verschiedene Polizeicorps in einer gemeinsamen Mitteilung. Ein grosser Teil der Fahrzeuge darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, da sie die geltenden Vorschriften nicht erfüllen (Regeln siehe Box). Kinder unter 14 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht verwenden. Erst ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis der Kat. M oder G erlaubt. Ab 16 Jahren ist die Benützung frei. «Wir bitten die Bevölkerung, auf den Kauf von Trendfahrzeugen wie E-Trottinette für Kinder grundsätzlich zu verzichten», schreibt die Polizei weiter. «Die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist illegal und Kinder sind entwicklungsbedingt nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu beherrschen.»

«E-Trottinette sind keine geeigneten Geschenke für Kinder», sagt auch Bernhard Graser, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei. «Viele Lenkerinnen und Lenker sind sich den Vorschriften nicht bewusst und scheinen punkto Verkehrsregeln zu glauben, einen Freipass zu haben.» Die Kantonspolizei Aargau verzeichnet zunehmend Unfälle mit den neuen Trendfahrzeugen und sieht der ganzen Entwicklung skeptisch entgegen. «Fahrberechtigten raten wir, sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften zu informieren», rät die Polizei. Sei dies nicht der Fall, gehe man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug zu erwerben und zu verwenden. Neben strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen würden, heisst es abschliessend in der Polizeimeldung.




Regeln für E-Trottinette


Ein E-Trottinette darf nur auf die Strasse, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Klingel
  • Vorder- und Rücklicht am Gefährt
  • Bremsen an beiden Rädern
  • Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h mit Unterstützung durch Muskelkraft
  • Die Leistung des Motors darf 48 Volt bzw. 500 Watt nicht überschreiten


Zum Fahren im Verkehr müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet
  • 14- bis 16-Jährige dürfen nur mit einem Führerausweis der Kat. M oder G fahren
  • Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis nötig
  • Maximal eine Person fährt auf dem Elektro-Trottinette
  • Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch.
  • Falls kein Radstreifen oder Radweg vorhanden ist, muss auf der Strasse am rechten Rand gefahren werden.
  • Trottoirfahren ist verboten
  • Das Tragen eines Helmes wird empfohlen