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Potenzial nicht ausgeschöpft

Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsrechts stellt der Bundesrat die Weichen für die Verkehrssicherheit der nächsten Jahrzehnte. Der Entwurf enthält wichtige Impulse, allerdings gibt es auch kritische Punkte, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) schreibt.

Das Revisionspaket umfasst eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes sowie von acht Verordnungen. Der Bund reagiert damit auf die Entwicklungen im Strassenverkehr der vergangenen Jahre. Mit der Einführung der Helm-, Licht- und Tachopflicht soll zum Beispiel die Sicherheit von E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrern im Strassenverkehr erhöht werden – Massnahmen, welche die BFU als äusserst sinnvoll erachtet.

Paradigmenwechsel bei Tempo 30 notwendig
Ein wichtiges Instrument für mehr Verkehrssicherheit lässt das Revisionspaket allerdings ausser Acht: die einfachere Einführung von Tempo 30. Tempo 30 bietet ein enormes Potenzial für die Verkehrssicherheit. Nach Berechnungen der BFU liesse sich die Zahl der über 1900 Unfallopfer durch eine konsequentere Einführung von Tempo 30 mindestens halbieren. Die rechtlichen Hürden für eine Einführung von Tempo 30 müssen reduziert werden, die heute für die Städte und Gemeinden noch zu hoch sind. Zudem ist ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung notwendig: Der Fokus darf nicht ausschliesslich auf siedlungsorientierten Strassen liegen, vielmehr müssen auch Hauptverkehrsachsen einbezogen werden, die aber vortrittsberechtigt bleiben. Auf diesen verkehrsorientierten Strassen ist das Rettungspotenzial sogar grösser als auf den siedlungsorientierten Strassen.

Chance nutzen, um obligatorische Nachschulung einzuführen
Eine weitere Chance für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Schweiz bleibt in der Teilrevision ebenfalls ungenutzt: die obligatorische Nachschulung. Aus Sicht der BFU sprechen wichtige Gründe dafür, die obligatorische Nachschulung nun zeitnah einzuführen: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Nachschulungskurse für Verkehrsdelinquenten die Rückfallquoten senken, sofern diese bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.