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Unteres Suhrental- und unteres Wynental: Das sind die bewilligten Mountainbike-Trails

Die offiziellen Mountainbike-Trails im unteren Suhren- und Wynental sind nun bewilligt und rechtskräftig. Im Vorfeld hatten die hauptbetroffenen Gemeinden und Akteure zusammen mit dem Kanton eine Lösung erarbeitet mit dem Ziel, einen einvernehmlichen und naturverträglichen Mountainbike-Betrieb zu gewährleisten. In einem nächsten Schritt werden die bewilligten Trails zur Lenkung der Mountainbikerinnen und Mountainbiker signalisiert, bestehende nicht bewilligte Trails werden unbefahrbar gemacht. Die Weiterführung des Bikelehrpfads Gränichen war bereits im Dezember 2022 bewilligt worden.

Mountainbiking hat im unteren Suhren- und Wynental mit dem jährlichen Bikerennen in Gränichen und dem siedlungsnahen Bikelehrpfad Tradition. In den ausgedehnten Wäldern der Region wird viel Mountainbike gefahren. Die sportliche Tätigkeit ist gut für die Gesundheit, kann aber auch negative Auswirkungen auf den Lebensraum Wald haben und zu Nutzungskonflikten führen. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen zwischen Mountainbikerinnen und -bikern mit anderen Waldnutzenden geführt. Gemäss dem Aargauer Waldgesetz ist das Fahren abseits von Waldstrassen verboten, die Gemeinde kann aber mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie des Kreisforstamtes Ausnahmen bewilligen.
Aufgrund der oben erwähnten Nutzungskonflikte im Wald haben die hauptbetroffenen Gemeinden und Akteure zusammen mit der Abteilung Wald des Departemtents Bau, Verkehr und Umwelt im Jahr 2018 ein Projekt gestartet mit dem Ziel, einen einvernehmlichen und naturverträglichen Mountainbike-Betrieb zu gewährleisten. Das Mountainbiking soll auf wenige ausgewählte, offizielle Trails kanalisiert und so sinnvoll gelenkt werden.

Zustimmung aller betroffenen Akteure

Zu diesem Zweck haben die Gemeinden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bikevereine Racing Club Gränichen und Biketeam 12, dem Mountainbike-Trainingsstützpunkt von SwissCycling, mit JagdAargau, dem Natur- und Vogelschutzverein Gränichen, den betroffenen Förstern und der Abteilung Wald des Kantons Aargau ein Mountainbike-Konzept erarbeitet. Dieses beinhaltet insbesondere einen Plan der offiziellen Mountainbike-Trails und „Trainingsrunden“ (erweiterte Trainingsmöglichkeiten), eine Vereinbarung zwischen den hauptbetroffenen Akteuren, einen Verhaltenskodex und das Baugesuch für die Weiterführung des Bikelehrpfads Gränichen. Letzter wurde bereits am 12. Dezember 2022 für weitere fünf Jahre bewilligt. Die „Trainingsrunden“ in der Gemeinde Gränichen wurden ebenfalls bereits bewilligt. In den weiteren Gemeinden ist das Gesuch in Erarbeitung und wird separat gestellt.

Von Mitte Mai bis Mitte Juni 2023 hat die öffentliche Auflage zum Gesuch „Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal)“ in den Gemeinden Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Schafisheim, Suhr und Unterkulm stattgefunden. Mit dem Gesuch sollten die offiziellen Mountainbike-Trails (gemäss Plan in der Beilage) bewilligt werden. Im Rahmen der Auflage sind in der in der Gemeinde Gränichen zwei Einwendungen eingegangen. Darin enthaltene Hinweise werden bei der Umsetzung berücksichtigt. Die Zustimmung der betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer lag bereits vor der öffentlichen Auflage vor, das Kreisforstamt hat seine Zustimmung ebenfalls gegeben. Damit konnte das Gesuch für die offiziellen Mountainbike-Trails im unteren Suhren- und Wynental nun bewilligt werden und ist rechtskräftig.

Umsetzung und Signalisierung in den nächsten Monaten

In einem nächsten Schritt machen sich die beteiligten Gemeinden jetzt gemeinsam mit dem Kanton in einer Arbeitsgruppe an die Umsetzung der bewilligten Trails: Zur Lenkung der Mountainbikerinnen und Mountainbiker werden die bewilligten Trails signalisiert, bestehende nicht bewilligte Trails werden unbefahrbar gemacht. Die bewilligten Trails gemäss dem Plan in der Beilage dürfen bereits genutzt werden. Die offizielle Eröffnung findet voraussichtlich im Frühling 2024 statt. AG