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Wasserkraftwerk Aarau: Regierungsrat genehmigt Projekt für Neubau und Anpassung der Konzession

Der Regierungsrat hat verschiedene Entscheide zum Wasserkraftwerk Aarau gefällt: Er hat die baulichen Massnahmen auf dem Gebiet des Kantons Aargau und die Anpassung der Konzession und der Heimfallverzichtsentschädigung genehmigt sowie die Einsprachen gegen das Projekt abgewiesen. Das Projekt sieht auf Aargauer Boden einen Neubau des Hauptkraftwerks, die vollständige Entfernung des Mitteldamms in der Aare, Massnahmen zur freien Fischwanderung sowie eine Hochwasser- und Schwallentlastung vor.

Das 1894 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk der Eniwa AG liegt zwar auf dem Gebiet der Stadt Aarau – die Staustrecke liegt aber nur zu 18 Prozent auf Aargauer Boden. Die übrigen 82 Prozent führen durch den Kanton Solothurn. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sowie der Regierungsrat des Kantons Solothurn erteilten im Februar 2015 respektive Oktober 2014 die Projektgenehmigung zum Ausbau des Wasserkraftwerks Aarau. Zudem haben sowohl der Aargauer Regierungsrat als auch das Solothurner Kantonsparlament die Konzession für die Nutzung des Wassers der Aare zur Stromproduktion wieder erteilt. Nach der Abweisung der damaligen Beschwerde der Umweltverbände hinsichtlich einer Optimierung der Fischgängigkeit wurde die Konzession schliesslich rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Seither werden erste Massnahmen aus dem damals genehmigten Projekt umgesetzt, als grösste Massnahme wurde am 5. August 2022 das neue Dotierkraftwerk in Schönenwerd (SO) in Betrieb genommen.

In der Zwischenzeit hat die Eniwa Kraftwerk AG – unter anderem wegen veränderten Rahmenbedingungen wie der Strommarkt, die Währungssituation und regulatorische Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft – Anpassungen am Projekt vorgenommen: Mit dem neuen Projekt „Optimierung Kraftwerk Aarau“ soll das Werk technisch und wirtschaftlich optimiert werden – im Sinn der ökologischen Auflagen, insbesondere bezüglich Fischgängigkeit, und aufgrund der Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes. Dies ermöglicht insgesamt eine Steigerung der Energieproduktion von über 20 Prozent gegenüber heute. Das führt dazu, dass ein Neubau des Hauptkraftwerks erstellt, Massnahmen zur freien Fischwanderung sowie eine Hochwasser- und Schwallentlastung umgesetzt werden sollen.

Mit dem rechtskräftig bewilligten Projekt von 2013 war die Entfernung der oberen Hälfte des Mitteldamms in der Aare bereits genehmigt. Die nun vollständige Entfernung des restlichen Mitteldamms inklusive der 120 Meter auf Aargauer Boden wird von den Regierungsräten beider Kantone aus vorgenannten Gründen als logisch und verhältnismässig beurteilt. Weiter sind im Optimierungsprojekt für die Bereiche Ökologie, Fischgängigkeit und Naherholung weitere Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen.

Der Entscheid des Regierungsrats

Der Regierungsrat hat nun verschiedene Einsprachen gegen das Projekt abgewiesen sowie die baulichen Massnahmen auf dem Gebiet des Kantons Aargau und die Anpassung der Konzession und der Heimfallverzichtsentschädigung genehmigt. Die Anpassung der Konzession beinhaltet unter anderem die Verlängerung der Konzessionsdauer um acht Jahre bis neu am 31. Dezember 2093 und die Auflage, dass die vom Kraftwerk Aarau erzeugte elektrische Energie grundsätzlich weiterhin ins regionale Stromverteilnetz einzuspeisen ist. Mit Zustimmung der zuständigen Departemente der beiden Kantone Aargau und Solothurn kann die erzeugte elektrische Energie neu in festzulegendem Umfang anderweitig verwendet werden, beispielweise für die Erzeugung von Wasserstoff oder die Stromspeicherung. Im Kanton Solothurn haben der Regierungsrat und das zuständige Parlament bereits im Januar respektive im Mai dieses Jahres dem Vorhaben zugestimmt.

Entschädigung für Verzicht auf Heimfall

Für die konzessionsgebenden Kantone Solothurn und Aargau besteht ein Heimfallrecht an den Kraftwerksanlagen. Das bedeutet, dass die Anlagen an die Kantone übergehen, wenn die Konzession nicht erneuert wird. Beide Kantone verzichteten aber bereits 2014/15 gegen eine Entschädigung auf die Ausübung ihres Heimfallrechts. Aufgrund des neuen Projekts «Optimierung KW Aarau» wurden Verhandlungen zur Anpassung der Heimfallverzichtsentschädigung erneut geführt, am Grundsatzentscheid wurde jedoch nichts verändert.

Lichtblick hinsichtlich Energiestrategie 2050

Von Seiten des Bundes wird dem Vorhaben zum Ausbau des bestehenden Wasserkraftwerks ein nationales Interesse zugesprochen. Gemäss Beurteilung der zuständigen Bundesämter wird dank der Optimierung des Wasserkraftwerks und der zugehörigen Anlagen das vorhandene Energiepotenzial bestmöglich ausgeschöpft und kann auch als Lichtblick im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 bezeichnet werden. Es überzeugt aus ökologischer und gestalterischer Sicht und wird daher als absolut verhältnismässig und umweltverträglich eingestuft.

Gegen den Entscheid des Regierungsrats zum Wasserkraftwerk Aarau kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. AG