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Video: Maienzug zu Corona-Zeiten

Liebe Aarauerinnen, liebe Aarauer

Das Jahr 2020 wird in die Geschichtsbücher eingehen – und somit auch unser Maienzug. Erstmals seit 1944 wird das wichtigste Aarauer Fest aufgrund des Corona-Virus nicht stattfinden können. Der Stadtrat und die Maienzugkommission bedauern diesen Ausfall ausserordentlich und setzen umso mehr auf feierliche Akzente.

Der 3. Juli wird mit Böllerschüssen begrüsst. Die Beflaggung und die geschmückten Brunnen sorgen für das festliche Kleid. Auf die Kinder wartet anstelle des Festumzu- ges ein besonderer Schulabschluss. Wer nicht auf das traditionelle Essen verzichten möchte, kann ein Bankett-Menü nach Hause bestellen oder bei ausgesuchten Gastro- betrieben vor Ort konsumieren. Ausserdem nimmt Sie aarau info mit auf eine Tour der besonderen Art.

Der Stadtrat und die Maienzugskommission

Dr. Hanspeter Hilfiker
Stadtpräsident

Daniel Roth
Stadtschreiber

Suzanne Marclay-Merz
Präsidentin Maienzugskommission

Video-Botschaft des Stadtrates Aarau zum Maienzug in Corona-Zeiten | Der Landanzeiger
Bild anklicken um das Video anzusehen
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Heisse Zeiten im Naturama

Mit einer Vernissage hat das Naturama Aargau am 25. Juni 2020 die neue Sonderausstellung «Heisse Zeiten: Klimaportraits» eröffnet. Das Schweizer Fotografenteam Braschler/Fischer hat 22 Menschen portraitiert, die darüber berichten, wie sie weltweit mit den Folgen des Klimawandels leben müssen.

Im Zentrum der vom Naturama Aargau kuratierten Ausstellung «Heisse Zeiten: Klimaportraits» sind 22 grossformatige Portraits von Menschen, die den Klimawandel hautnah erleben. Das mit dem World Press Photo Award ausgezeichnete Schweizer Fotografenteam Braschler/ Fischer hat auf jedem Kontinent und in jeder Klimazone Aufnahmen gemacht und mit den Portraitierten gesprochen. Kurzfassungen der Interviews sind in der Ausstellung zu lesen und zu hören. So wird eindrücklich nachvollziehbar, wie vielfältig die Effekte des Klimawandels sind und worunter die Betroffenen leiden.

Einzelpersonen als auch Schulklassen
An der Vernissage betonte der Vorsteher des Aargauer Departementes Bildung, Kultur und Sport, Regierungsrat Alex Hürzeler, den Bildungsauftrag des Naturamas und zeigte sich überzeugt, dass neben Einzelpersonen auch viele Schulklassen die Ausstellung besuchen werden.

Monika Fischer vom Fotografenteam Braschler/Fischer sprach über ihre Motivation für das Projekt: «Mit unseren Bildern geben wir denen eine Stimme, die sonst nicht angehört werden. Allen Portraitierten haben wir versprochen, über ihr mit dem Klimawandel verbundenes Schicksal zu berichten. » «Dass jeder und jede von uns zur Verlangsamung des Wandels beitragen, ist ein Akt der Fairness gegenüber denen, die weltweit massiv darunter leiden », ergänzte Mathias Fischer.

Der Schäfer Christian Kaufmann aus Grindelwald, mit dessen Bild das Naturama für die Ausstellung wirbt, berichtete, wie er die klimatischen Veränderungen erlebt. «Der Fieschergletscher, der auf dem vor zehn Jahren aufgenommenen Foto von mir zu sehen ist, ist mittlerweile dort kaum noch zu sehen. Mit meinen Schafen konnte ich über den Gletscher damals das Tal queren. Weil das Eis geschmolzen ist, geht das nicht mehr. Den Fluss, der jetzt dort fliesst, können meine Tiere nicht überwinden. Meine Arbeit ist deutlich schwieriger geworden, manchmal fast unmöglich.»

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Vergangenheit bewältigt – positiv in die Zukunft

Das Suhrental Alterszentrum hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Minus von 5,7 Mio. Franken abgeschlossen. Dieses Minus war nicht die einzige Herausforderung, die die Führungscrew im letzten Jahr zu bewältigen hatte.

Der Jahresabschluss 2019 des Suhrental Alterszentrums schliesst mit einem Minus von 5,7 Millionen Franken. Zu Tage brachte dies die neue Revisionsstelle, die feststellte, dass eine Aufwertung der Immobilen im Jahr 2016 in der Höhe von 6,1 Millionen Franken nicht rechtens war. «So ein Defizit ist sehr unschön», sagt Verwaltungsratspräsident Uwe Matthiessen (Reitnau). «Uns allen war es aber klar, dass wir das korrigieren mussten.» Ein Liquiditätsschaden sei dem Unternehmen dadurch jedoch nicht entstanden, hält der Verwaltungsratspräsident Uwe Matthiessen fest.

Im Gegenteil: Das Betriebsergebnis 2019 konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert werden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Bettenbelegung um 11 Prozent, auf total 100 Prozent.

Im letzten Jahr wurde der Betrieb des Zentrums tiefgreifend reorganisiert und professionalisiert. «Trotz einschneidenden Massnahmen gelang es uns, den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und die Lebensqualität der Bewohnenden sogar zu steigern», sagt Uwe Matthiessen mit Freude.

Attraktiver geworden
Im Personalbereich konnte die zuvor hohe Fluktuation reduziert, Schlüsselpositionen neu besetzt und ein «Wir-Gefühl» entwickelt werden, heisst es in der Medienmitteilung, die nach der GV verschickt wurde. Ein grosser Verdienst dieses Erfolgs verdankt das Alterszentrum der neuen Geschäftsführerin Bernadette Flükiger, die seit dem 1. Mai 2019 in enger Absprache mit dem Verwaltungsrat die Geschicke des Hauses bestimmt. Ihr ist es gelungen, das Personal zu vereinen und das Alterszentrum in ruhigere Gewässer zu führen. «Bei meinem Stellenantritt war mir klar, dass dem Unternehmen ein Neuaufbau bei laufender Organisation bevorsteht», blickt Bernadette Flükiger zurück. Diesen hat sie zusammen mit dem Verwaltungsrat geplant und konsequent umgesetzt. Ein neues Personalreglement, das Einführen von Strukturen, die Aufwertung von Arbeitsplätzen und weitere Massnahmen führten zu ersten Erfolgen. Auch die kantonalen Prüfungsorgane stellten dem AZ Suhrental im 2019 ein gutes Zeugnis aus.

Gut aufgestellt
Die Herausforderungen konnten nur mit einem hohen ausserordentlichen personellen und finanziellen Aufwand bewältigt werden. «Mittelfristig werden sich diese Investitionen jedoch auszahlen», sind die Verantwortlichen überzeugt. Das Alterszentrum sei heute in allen Bereichen wieder gut aufgestellt. «Mit diesen umfänglichen Arbeiten ist die wechselvolle Vergangenheit bewältigt», sagt VRPräsident Uwe Matthiessen. «Die Ergebnisse der ersten fünf Monate im laufenden Geschäftsjahr 2020 bestätigen eine sehr positive Gesamtentwicklung. » Abschliessend dankt Matthiessen allen Mitarbeitenden und der Unternehmensleitung für ihren überdurchschnittlichen Einsatz zu Gunsten der Menschen im Alterszentrum.

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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung der aktualisierten Leistungsvereinbarung mit dem Spitex- Verein Buchs und gleichzeitige Aufhebung der bestehenden Leistungsvereinbarung.
  2. Genehmigung eines Kredits von Fr. 60’000.– zulasten der Investitionsrechnung für die Überarbeitung der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats.
  3. Rückweisung des Antrags zur Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbeschaffung eines gasbetriebenen Kehrichtfahrzeugs für das Bauamt von netto Fr. 325’000.– exkl. MwSt., Fr. 350’025.– inkl. MwSt. (Kostenstand 1. Quartal 2020, inkl. Reserve Unvorhergesehenes von 3 %) abzüglich allfälligem Förderbeitrag durch den Gasverbund Mittelland von bis zu Fr. 20’000.– exkl. allfälligem Eintauscherlös für das alte Fahrzeug. Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderkosten aufgrund von eventuellen Teuerungen.
  4. Genehmigung der Begründung eines selbstständigen und dauernden Baurechts zu Gunsten der Alterszentrum Suhrhard AG auf Parzelle 2697 mit einer Fläche von 2780 m2 (+/- 15 %) zu einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 0.–.
  5. 1 Kenntnisnahme von Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2019.
    2 Genehmigung der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung sowie der Bilanz der Einwohnergemeinde für das Jahr 2019.
    3 Genehmigung von zwei Verpflichtungskreditabrechnungen – Gesamtleistungswettbewerb Neubau Schulhaus Risiacher – Werkleitungssanierung GEP 2014/1. Etappe Suhrenmatte/Kalibervergrösserung gemäss Aufstellung auf Seite 67 und 68 seien zu genehmigen.

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 gewählt:

  1. Als Mitglieder der einwohnerrätlichen Begleitkommission zur Überarbeitung der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats Joel Blunier, Barbara Fäh, Samuel Hasler und Heidi Niedermann (vgl. Beschluss 2).

Die Beschlüsse Ziffern 1, 2, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2020. Der Beschluss Ziffer 3 und die Wahl Ziffer 6 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

5033 Buchs, 23. Juni 2020
Der Gemeinderat

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Teiländerung Kulturlandplan Materialabbauzone mit Rodungsgesuch und Umweltverträglichkeitsbericht: Öffentliches Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren

Parzelle Nr. 142 und Parzelle Nr. 2701 «Obere Zingge»

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleich zeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen, der Umweltverträglichkeitsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. Juni 2020 bis 27. Juli 2020 bei der Abteilung Bau Planung Umwelt auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mit wirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodung
Die beantragte Teiländerung der Materialabbauzone erfordert eine temporäre Rodung im Umfang von 37’200 m2 Wald (Parz. Nr. 142). Das erforderliche Rodungsgesuch liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 (AWaV) vom 26. Juni 2020 bis 27. Juli 2020 bei der Abteilung Bau Planung Umwelt öffentlich auf und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen, zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Gemeinderat Gränichen

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Sämtliche Wahl- und Abstimmungsergebnisse des Urnengangs vom 14. Juni 2020 sind nach Ablauf der Beschwerdefrist gem. § 66 ff. GPR in Rechtskraft erwachsen:

  • Wahl von Schönenweid geb. Regna Sabrina als Mitglied der Schulpflege
  • Zustimmung Erarbeitung eines Projekts zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes
  • Zustimmung Einbau eines Siebrechens beim Regenrückhaltebecken
  • Zustimmung Belagssanierungen an der Steinenwaldstrasse, Alten Hinterwilerstrasse, Weiherweg

22. Juni 2020
Das Wahlbüro

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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Auch sollten die Hausnummern von der Strasse her ersichtlich sein.

Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4.50 m und bei Gehwegen 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind auf das March zurückzuschneiden.

Besondere Beachtung ist Pflanzen im Bereich von Strasseneinmündungen zu schenken, weil diese die Verkehrsübersicht einengen.

Wir bitten die Liegenschafts eigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.

Besten Dank.

Bauverwaltung Suhr

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Bäume und Sträucher, die in das Strassengebiet ragen, behindern den Verkehr und die Fussgänger. Zudem erschweren sie den Einsatz der Strassenwischmaschine. Besonders gefährlich sind die Grünanlagen, die die Verkehrsübersicht bei Strasseneinmündungen einengen. In diesem Bereich sind lebende Hecken auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Bäume, deren Kronen in Strassen und Wege ragen, sind auf 4.50 Meter aufzuasten. Es muss auch darauf geachtet werden, dass Strassenbeleuchtungskörper und Verkehrssignale nicht verdeckt sind. Die Sicherungskästen müssen von allfälligem Strauchmaterial freigeschnitten werden. Ebenso müssen die Hausnummern stets gut sichtbar sein.

Der Gemeinderat ersucht die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden. Dabei ist bei den Hecken auf allenfalls noch vorhandene Vogelnester (Brutzeit) Rücksicht zu nehmen.

Der Gemeinderat

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Während den Sommerferien vom 6. Juli bis und mit 7. August 2020 gelten auf der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Gemeinderat Staffelbach

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Am Freitag, 26. Juni 2020, findet der traditionelle Personalausflug des Gemeindepersonals statt. Die Gemeindeverwaltung, das Bauamt und der Forstbetrieb bleiben daher den ganzen Tag geschlossen. Für Todesfälle besteht eine Pikettdienst unter der Telefonnummer 079 325 52 59.

Gemeinderat Staffelbach

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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Kreisschulratssitzung vom 13. Mai 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 25. Juni 2020
Schule Entfelden
Kreisschulrat

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Für zweiundzwanzig in den beiden untersten Reihen im rechten Teil des Friedhofes gelegene Urnengräber aus den Jahren 1992 bis 1998 ist die 25-jährige (bisher) beziehungsweise die neu 20-jährige Ruhedauer abgelaufen. Es ist deshalb vorgesehen, diese Grabstätten gestützt auf Art. 22 ff. des Bestattungsreglements vom 14. Juni 2019 gültig ab 1. August 2019 im Herbst dieses Jahres abzuräumen und aufzuheben.

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen etc. bis zum 30. September 2020 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände entschädigungslos an die Gemeinde.

Allfällige Fragen in diesem Zusammenhang sind an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 739 20 50) zu richten, wo auch das Verzeichnis über die von der Räumung betroffenen Gräber eingesehen werden kann.

Hirschthal, 11. Juni 2020
Gemeinderat