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Bundesrat Berset lobte den Aargau

Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati empfing am 25. Februar Bundesrat Alain Berset in Aarau. Gemeinsam besuchten sie das Seniorenzentrum «Auf Walthersburg» in Aarau, eines der 106 Pflegeinstitutionen im Kanton, die in diesen Tagen mit der Zweitimpfung versorgt werden. Anschliessend fand im Grossratsgebäude in Aarau ein kurzer Austausch statt.

Die Themen des Besuchs waren die epidemiologische Lage, die Impfkampagne, die erweiterte Teststrategie (repetitives Testen) und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Pandemiebekämpfung. Bundesrat Berset wurde unter anderem begleitet von Anne Lévy, Direktorin Bundesamt für Gesundheit BAG, und Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im BAG. Von Seiten Kanton Aargau empfingen Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Grossrat Dr. Severin Lüscher, Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel, Andreas Obrecht, Leiter Impfkampagne und PD Dr. Christoph Fux, Chefarzt am Kantonsspital Aarau, die Gäste.

Weitere Öffnungsschritte
Der Bundesrat hat am 24. Februar über das weitere Vorgehen informiert und eine schrittweise Öffnung ab dem 1. März beschlossen. Als Erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, erfolgt der nächste Öffnungsschritt am 22. März. Vorgängig ist wieder eine Anhörung der Kantone vorgesehen.

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Schutzmassnahmen vorsichtig und zeitlich über mehrere Wochen gestaffelt zu lockern. Das Erreichte der letzten Wochen soll nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass damit Bevölkerung und Wirtschaft weiterhin von einschneidenden Beschränkungen betroffen sind. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass besonders stark betroffene Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel die Gastronomie, mit dem nächsten Lockerungsschritt wieder vollständig öffnen können, wenn es von der epidemiologischen Lage her zu verantworten ist.

Aargauer Impfkampagne
Die kantonale Impfkampagne beruht auf drei Pfeilern: Erstens betreibt der Kanton bisher neun regional verteilte Impfstandorte, die jeweils einem Spital angeschlossen sind. Die Eröffnung des zehnten und letzten Impfstandorts in der Hirslanden Klinik in Aarau ist für März vorgesehen. Zweitens setzt die Impfkampagne auf aktuell zehn mobile Einheiten, die Pflege- und später Betreuungsinstitutionen anfahren und vor Ort versorgen.

Damit erreicht die Impfung Personen, die sich nur unter grossen Anstrengungen extern impfen könnten. In der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie waren über die Hälfte der Todesfälle in Pflegeheimen zu verzeichnen, was die Bedeutung der mobilen Impfteams unterstreicht. Die Versorgung der 106 Pflegeinstitutionen ist logistisch aufwendig und benötigt mehr Zeit als die Impfung in Impfzentren.

Drittens werden frühestens ab Mai, wenn die Kantone grössere Impfstofflieferungen erhalten werden, auch die Hausarztpraxen und Impfapotheken beliefert. Damit soll eine wohnortsnahe Versorgung sowie eine weitere Kapazitätssteigerung sichergestellt werden. Aktuell verfügt der Kanton Aargau über Kapazitäten, um zirka 35’000 Personen pro Woche zu impfen. Aufgrund des begrenzt verfügbaren Impfstoffs finden zurzeit aber nur etwa 9000 Impfungen pro Woche statt.

Teststrategie wird erweitert
Neben der Impfkampagne, dem Contact Tracing sowie den Massnahmen zur Reduktion von sozialen Kontakten ist wiederholtes Testen von asymptomatischen Personen ein weiterer wichtiger Pfeiler in der Pandemiebekämpfung. Mindestens 50 Prozent der infizierten Personen sind asymptomatisch. Um vermehrt Ansteckungsketten über asymptomatische Personen zu unterbrechen, müssen diese erkannt werden. Das ist nur mit häufigem und wiederholtem Testen möglich sowie konsequenter Isolation der infizierten Personen.

Die ersten Tests im Rahmen des Pilotprojekts sind in ausgewählten Institutionen seit dem 3. März vorgesehen. Die Pilotphase dauert voraussichtlich vier Wochen mit Durchführung von rund 3000 bis 4000 Tests pro Woche. Die Teilnahme am repetitiven Testing ist für alle Personen der beteiligten Institutionen freiwillig.