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Bundesrat bewilligt den Heliport-Umbau

Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblatts für den Heliport Holziken genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest. Auf die Anträge der Gemeinden und direkten Nachbarn wurde nur teilweise eingegangen.

Auf dem Heliport Holziken ist für den Bau eines neuen Hangars und Helikopterstandplatzes die Erweiterung des Flugplatzperimeters vorgesehen. Deshalb musste das Objektblatt für den Heliport Holziken angepasst werden. Ausserdem wurde das Gebiet für Lärmbelastung neu definiert, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einer Mitteilung. «Wird das Projekt wie geplant realisiert, entfallen künftig Schwebeflüge zwischen den beiden Standplätzen, was die Lärmsituation im Nahbereich des Heliports sowie die Sicherheit verbessert», sagt Christian Schubert, Stv. Leiter Kommunikation des BAZL auf Anfrage des Landanzeigers.

Mehr Flüge möglich
Der private Heliport in Holziken besteht seit 45 Jahren und liegt in der Landwirtschaftszone, zwischen Holziken und Uerkheim. Jährlich kommt es zu rund 300 Flugbewegungen. Gemäss dem geltenden Betriebsreglement sind in Holziken rund dreimal mehr Flugbewegungen möglich, als zurzeit stattfinden, wie aus dem aktuellen Objektblatt für den Heliport Holziken hervorgeht.

Das bisher gültige Objektblatt zum Heliport Holziken stammt vom Dezember 2014. Für die Ausarbeitung des neuen Objektblatts wurde, nach einer Konsultation der in der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) vertretenen Stellen, von Februar bis April die Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden durchgeführt. Zudem wurde der Entwurf der Bevölkerung im März/ April zur Mitwirkung unterbreitet.

Den Anträgen des Bundesamts für Energie und des Bundesamts für Landwirtschaft wurde entsprochen, dem Antrag des Bundesamts für Umwelt, das die adäquate Berücksichtigung der Anliegen der Gemeinden Kölliken, Muhen und Safenwil forderte, wurde nur teilweise entsprochen.

Da derzeit keine Änderung des Betriebsreglements für den Heliport Holziken vorgesehen ist, forderte der Kanton Aargau die schriftliche Festsetzung im Objektblatt, dass beim Bau des neuen Hangars der südliche Helikopterstandplatz «H2» aufgehoben wird. Diesem Antrag wurde entsprochen.

Die Anträge der Gemeinde Kölliken, Muhen und Safenwil, die sich vor allem für eine Beschränkung der Flugbewegungen und des Lärms stark machten, wurde nicht stattgegeben, da diese Punkte im Betriebsreglement und nicht im Objektblatt verankert sind. Die Heliport-Standortgemeinde Holziken hat keine Anträge gestellt.

Die Grosszahl an Anträgen stellten hingegen einige der direkten Anwohner des Heliports. Der Antrag, dem Heliport die Betriebsbewilligung zu entziehen, wurde ebenso verworfen, wie fast alle weiteren Anträge, die nicht Gegenstand der Anpassung des Objektblatts waren.

Baugesuch folgt noch
Die Zusage des Bundesrats für das neue Objektblatt rund um den Heliport Holziken ist nicht gleichbedeutend mit der Baubewilligung. Die Betreiber des Heliports müssen eine ordentliche Baueingabe machen, was aber noch nicht erfolgt ist.