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Corona: Regierungsrat bewilligt Zivilschutzeinsatz

Die hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus belasten Gesundheitswesen und Behindertenhilfe im Aargau. Aus diesem Grund bewilligt der Regierungsrat das Aufgebot von 500 Angehörigen des Zivilschutzes bis Ende Januar 2021.

Die zweite Welle der Pandemie mit den gegenwärtig immer noch hohen Infektionszahlen stellt erste Leistungserbringer im Gesundheitswesen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vor grosse Herausforderungen. Einerseits fehlen erkrankte Mitarbeiter und andererseits muss die Einhaltung der Schutzkonzepte gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist rasche Unterstützung nötig. Mit dem Einsatz des Aargauer Zivilschutzes sollen die Leistungserbringer mit Unterstützungsbedarf entlastet werden. Im Unterschied zum ersten Aufgebot im April hat der Bund bisher kein Aufgebot für den Zivilschutz beschlossen.

Der Regierungsrat hat entschieden, das Aufgebot von 500 Angehörigen des Zivilschutzes vorsorglich zu bewilligen. Damit wird dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Möglichkeit gegeben, in dringenden Fällen schnell und direkt zu entscheiden.

Die Schutzdienstpflichtigen werden so weit wie möglich in den bestehenden Strukturen der 17 Aargauer Zivilschutzorganisationen (ZSO) aufgeboten. Zudem sollen die durch die Bevölkerungsschutzregionen bewilligten Zivilschutzeinsätze baldmöglichst durch das DGS koordiniert werden. Damit soll eine einheitliche Bewilligungspraxis und eine Übersicht über die verfügbaren Zivilschutzressourcen gewahrt werden.