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Dachsbau mit Gülle geflutet – Fische vergiftet

Ein Landwirt aus dem Uerkental hat mit Gülle einen Dachsbau geflutet. Ein Teil der Gülle floss talwärts in das «Sullbachbächli» und verursachte ein Fischsterben. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 12’000 Franken. Die Ermittlungen laufen immer noch.

Der Dachs hat einen ausgeprägten Hang zum Graben. Deshalb kommt er auch immer wieder mit der Landwirtschaft in Konflikt. Auf der Suche nach Fressbarem, wie Regenwürmer, Schnecken, Käfer, Engerlinge, Wühlmäuse, Amphibien, Reptilien oder im Sommer und Herbst Früchte, Beeren, Wurzeln oder Getreide, kann er mit seiner rüsselartigen Schnauze ein Feld richtiggehend umpflügen und beträchtlichen Schaden anrichten.

Das war wohl auch einer der Gründe, weshalb ein Landwirt* aus dem Uerkental dem Dachs in der Nähe seines Landes den Garaus machen wollte. Um den 15. April dieses Jahres füllte er sein Druckfass mit Gülle und fuhr damit in den Wald. Dort flutete er einen Dachsbau mit Gülle.

Dachs ist nicht geschützt, aber…
«Der Dachs darf zwischen dem 16. Juni und dem 15. Januar bejagt werden, aber nicht so», sagt Erwin Osterwalder, von der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau. Er verweist dabei auf das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Dort steht unter Artikel 17, Abschnitt1, Punkt h: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung: Dachse, Füchse oder Murmeltiere ausräuchert, begast oder ausschwemmt sowie deren bewohnte Bauten anbohrt, ausgräbt oder verstopft.»

Ob der Dachs, oder allenfalls auch andere im Bau lebende Tiere noch rechtzeitig flüchten konnten, oder im Bau langsam und qualvoll ertranken, ist unklar. Polizeilich belegt ist hingegen, dass Teile, der in den Dachsbau gegossenen Gülle, zu einem Fischsterben im «Sullbachbächli» geführt haben. «Der Landwirt wollte den Dachs mit Gülle vertreiben», bestätigt die Kantonspolizei Aargau Recherchen des «Landanzeigers». «Teile der Gülle flossen aber in den Bach und töteten eine grössere Menge Fische.» Der Schaden, der am 15. April dieses Jahres festgestellt und der Polizei gemeldet wurde, beläuft sich laut Fachleuten auf rund 12’000 Franken.

Der Landwirt, der auch schon an einem andern Ort mit einem Bagger Dachsbauten zerstörte, muss sich wohl wegen mehreren Delikten vor dem Bezirksgericht verantworten. Zur Debatte stehen unter anderem Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Jagd, Gewässerverschmutzung sowie Sachbeschädigung. Die Untersuchung der Polizei ist noch nicht abgeschlossen. Für den Landwirt gilt die Unschuldsvermutung.

*Name der Redaktion bekannt


Dachse im Aargau
Der Dachs ist flächig vertreten, wird aber wegen seiner nächtlichen Lebensweise nur selten gesehen. Er lebt in Familiensippen in grossen Bauanlagen, die er sich selber gräbt und über viele Jahre bewohnt. Obwohl Dachse schwierig zu bejagen sind, ist eine örtlich kontrollierte Bejagung um landwirtschaftliche Nutzflächen notwendig, da Dachse ähnlich wie Wildschweine beträchtlichen Schaden anrichten können. 2019 kamen im Aargau laut Statistik 1130 Dachse ums Leben, davon wurden 632 geschossen, 430 wurden durch Autos getötet und 68 starben auf andere Art.