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«Hegmatte» kommt im März an die Urne

Die Teilrevision Hegmatte/Mühleareal lag zwischen dem 23. November und dem 22. Dezember 2020 öffentlich auf. Dem Gemeinderat Schöftland liegen 15 Einwendungen vor, wovon sich 14 auf die Teiländerung beziehen.

Neun Begehren stammen von Privatpersonen; keine davon wurde mit mehreren Unterschriften eingegeben, wie die Gemeinde Schöftland gemeinsam mit dem Kanton Aargau und Aargau Verkehr (AVA) in einer Mitteilung schreiben. Daneben nutzten auch fünf Verbände respektive Vereine die Möglichkeit, sich zur vorliegenden Planung zu äussern: der WWF Schweiz, Pro Natura Aargau, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Verein Pro Landwirtschaftszone Hegmatte sowie der Naturund Vogelschutzverein Schöftland.

Bekannte Inhalte
Eine erste Auswertung der Einwendungen hat zum einen ergeben, dass insbesondere die Einwendungen von WWF Schweiz, Pro Natura Aargau und Stiftung Landschaftsschutz praktisch identisch sind. Zum anderen zeigt sich, dass die in den schriftlichen Einwendungen angesprochenen Themen bereits bekannt sind, weil sie schon in der Mitwirkung diskutiert wurden, heisst es im Schreiben weiter.

AVA braucht neuen Standort
Ausserdem wurde aber auch deutlich, dass ein Teil der Einwender nach wie vor davon ausgeht, die AVA könne ihre Depot- und Werkstattanlagen auch über den Planungshorizont 2045 hinaus innerhalb des Mühleareals betreiben. «Dem gilt es einmal mehr in aller Deutlichkeit zu widersprechen: Die AVA hat nachgewiesen und klar kommuniziert, dass sie auf einen neuen Standort angewiesen ist, um auch nach 2045 ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Wie geht es weiter?
Der Gemeinderat wird die eingegangenen Begehren sorgfältig prüfen und auswerten. In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Einigungsverhandlungen statt. Im März 2021 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht werden.