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Investoren-Wettbewerb «Dorfmetzg»: Privatperson und Ortsparteien ergreifen das Referendum

An der Einwohnerratssitzung vom 4. April 2024 entschied die Mehrheit des Einwohnerrates, den Verpflichtungskredit für die Durchführung eines Investoren-Wettbewerbes Baufeld «Dorfmetzg» von 470'000 Franken anzunehmen. Nun ergreift ein überparteiliches Komitee das Referendum. Bis zum 13. Mai braucht es 213 Unterschriften, damit es zu einer Urnenabstimmung kommt.

An der Einwohnerratssitzung vom 4. April 2024 entschied die Mehrheit des Einwohnerrates Buchs, für den Verkauf des Baufeldes «Dorfmetzg», wie vom Gemeinderat vorgeschlagen und empfohlen, vorgängig einen Investoren-Wettbewerb durchzuführen. Die Kosten des Wettbewerbes betragen 470’000 Franken, was rund 3 Steuerprozent ausmacht.

Die Argumente der FGPK-Minderheit, resp. der Einwohnerratsminderheit, bestehend aus Vertretern der SVP, Die Mitte und GLP, den Verkauf der Parzellen ohne Investoren-Wettbewerb durchzuführen, konnten nicht überzeugen. Die Minderheit ist der Meinung, dass ein direkter Verkauf des Baufeldes ohne Wettbewerb zielführender ist, da er wesentlich schneller und kostengünstiger realisierbar sei.

«Ein Verkauf des Areals ohne Wettbewerb ist problemlos machbar, da mit den bereits vorliegenden Analysen und Studien, welche für 50’000 Franken ausgearbeitet wurden, die wesentlichen Grundlagen für einen Direktverkauf an einen Investor vorliegen», schreiben die Gegner des Investoren-Wettbewerbs in ihrer Mitteilung. Mit der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO), welche im Frühsommer 2024 in Kraft treten sollte, habe der Gemeinderat zudem die Pflicht, gestalterische Vorgaben für sämtliche Neubauten auf dem Areal zu erlassen. Auch könne bei den Vertragsverhandlungen ein gewisser Einfluss genommen werden, zum Beispiel mit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe für den Fall, dass der Investor die Projektrealisierungsbedingungen nicht einhalten sollte, heisst es im Schreiben weiter.

Die Argumente der Befürworter des Wettbewerbs, dass die Gemeinde bei einem Investorenwettbewerb gleichzeitig detailliert auf die Gestaltung des Areals Einfluss nehmen und einen höheren Verkaufspreis erzielen könne, seien zudem widersprüchlich. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass Investoren einen tieferen Preis offerieren, wenn ihnen sehr viele Rahmenbedingungen gesetzt und Auflagen gemacht würden.

«Die missliche finanzielle Schieflage der Gemeinde Buchs lässt unnötige Ausgaben nicht mehr zu. Sparen ist angesagt und jede Investition muss auf Notwendigkeit und Nutzen hin kritisch überprüft werden. Diese Ausgaben von 470’000 Franken sind somit nutzlos und müssen eingespart werden», schreiben die Gegner des Wettbewerbs weiter.

Ein überparteiliches Komitee, initiiert vom Buchser Hubert Keller, der SVP, Die Mitte und GLP, hat deshalb beschlossen, gegen den Entscheid das Referendum zu ergreifen. Das Komitee hat bis zum 13. Mai 2024 Zeit, insgesamt 213 Unterschriften zu sammeln und bei der Kanzlei einzureichen. RAN