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Mögliche Varianten diskutieren

Eine Fachgruppe hat basierend auf den Ergebnissen der Elternbefragung und dem Grossgruppenanlass vom vergangenen November mögliche Organisationsformen der schulergänzenden Tagesstrukturen erarbeitet. An einem zweiten Grossgruppenanlass wurden diese nun vorgestellt und diskutiert. In einem nächsten Schritt soll über die detaillierte Ausarbeitung entschieden werden.

Im Nachgang zur Elternbefragung und einem ersten öffentlichen Grossgruppenanlass, an dem die Bedürfnisse und Vorstellungen über die schulergänzenden Tagesstrukturen abgeholt wurden, setzten der Stadtrat Aarau, der Gemeinderat Buchs und die Kreisschulpflege eine Fachgruppe ein. 

Die Fachgruppe, bestehend aus den Trägerschaften der schulergänzenden Tagesstrukturen, Eltern, Vertreter der Kreisschule und der Verwaltung, hat mögliche Organisationsformen für die zukünftige Ausgestaltung der schulergänzenden Tagesstrukturen auf dem Gebiet der Kreisschule Aarau-Buchs erarbeitet.

Vorschlag Tagesschule
Die Fachgruppe schlägt vor, eine Tagesschule für Kindergarten- und Primarschülerinnen und -schüler zu errichten. Diese soll an einem bestehenden Schulstandort auf dem Gebiet der Kreisschule Aarau-Buchs realisiert werden, der für eine Tagesschule am geeignetsten ist. Die Tagesschule soll nach einem eigens für eine Tagesschule erstellten pädagogischen Konzept geführt werden. Die für die SchülerInnen der Tagesschule verbindlichen Zeiten ausserhalb des eigentlichen Schulunterrichts werden ideal ins Konzept einbezogen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Kinder von 8 bis 16 Uhr anwesend sein müssen. Ausgenommen davon ist der Mittwochnachmittag. Die Tagesschule soll von mindestens 7 bis 18 Uhr geöffnet sein. 

Eine Durchmischung von Lehrpersonen und Betreuungspersonen sowie die Nutzung der Räume für Schule und Betreuung soll bewusst stattfinden. Der Besuch einer Tagesschule erfolgt stets freiwillig.

Zwei Varianten für die modularen Tagesstrukturen
Für die modularen Tagesstrukturen (Hort) schlägt die Fachgruppe zwei mögliche Varianten vor: Einerseits die bewusste Trennung zwischen Schule und Hort, andererseits die bewusste Verschmelzung zwischen Schule und Hort. Die Variante der bewussten Trennung orientiert sich hauptsächlich an der heutigen Lösung. Die Betreuungsangebote sollen weiterhin von privaten Trägerschaften geführt werden. Neu soll ein Austausch über Organisatorisches und Administratives zwischen Schule und Betreuung institutionalisiert werden.

Ein Austausch zwischen Schule und Betreuung über die Kinder findet nicht statt. Bei der Variante der bewussten Verschmelzung zwischen Schule und Hort soll die Betreuung der Kreisschule Aarau-Buchs übertragen werden. Die Betreuung untersteht der Schulleitung

des jeweiligen Standorts. Die Schule und die Betreuung verfügen über ein gemeinsames Leitbild, jedoch über zwei unterschiedliche pädagogische Konzepte. Idealerweise befinden sich Schule und Betreuung auf dem gleichen Areal. Ein Austausch zwischen Schule und Betreuung über die Kinder findet statt. Auch ist eine personelle Durchmischung von Lehrpersonen und Betreuungspersonen möglich.

Diese Varianten wurden am zweiten Grossgruppenanlass vom 23. September 2020 vorgestellt und in verschiedenen Gruppen diskutiert, kommentiert, ergänzt und bewertet. Eine detaillierte Auswertung dieser Ergebnisse findet in den nächsten Wochen statt.

Nächste Schritte Die Projektleitung besteht aus Franziska Graf-Bruppacher, Stadträtin Aarau, Anton Kleiber, Gemeinderat Buchs, Barbara Tommasini-Valli, Mitglied Kreisschulpflege und Remi Bürgi, Geschäftsleiter Kreisschule Aarau-Buchs. Sie wird unter Berücksichtigung der Diskussionen des zweiten Grossgruppenanlasses zuhanden des Stadtrats, des Gemeinderats und der Kreisschulpflege die weiter zu bearbeitende(n) Variante(n) vorschlagen.

Ebenfalls wird die Projektleitung die für die Detailphase adäquate Projektorganisation den drei Gremien unterbreiten. Die folgende Detailphase nimmt sich der konkreten Ausarbeitung der Variante(n) unter Ein-
bezug der verschiedenen Anspruchsgruppen und Fachpersonen an. Ziel ist es, die ausgearbeiteten Varianten bis Mitte 2021 vorliegend zu haben. Danach werden sie den politischen Gremien zum Umsetzungsentscheid vorgelegt.