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Naturschutz, Landwirtschaft oder beides?

Das Mitwirkungsverfahren über die Zukunft der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) ist abgeschlossen. Einwohnern und lokalen Organisationen reichten sechs Ideen ein, zwei kantonale Organisationen je eine. Nun liegt der Ball wieder bei der Eigentümerin, dem Konsortiums bestehend aus den Kantonen Aargau und Zürich, der Stadt Zürich und der Basler Chemie.

Die Mitwirkungsbeiträge werden nun in Absprache mit dem Kanton der Grundeigentümerin zur Stellungnahme zugestellt. «Sie enthalten von zustimmenden Voten über grundsätzlich anderen Planungsvorstellungen bis hin zu Detailvorschlägen über Regelungen zu Kunstdünger, Fungiziden und Pestiziden ein breites Spektrum von Ideen», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Die Mitwirkenden haben Anspruch auf eine Beantwortung ihrer Eingaben. Diese erfolgt in der Regel im Planungsbericht.

Der Planungsberichtsentwurf war bereits Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung. Aus der Würdigung der Mitwirkungsbeiträge können sich noch Änderungen am Planungsbericht ergeben. Basierend auf diesen Grundlagen wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt seine Vorprüfung im Sinne von § 23 des Baugesetzes abschliessen. Danach kann die öffentliche Auflage erfolgen. Während dieser Zeit können Einwendungen an den Gemeinderat gerichtet werden, über welche im Sinne von § 24 des BauG zu entscheiden ist (Rechtsverfahren).

Langer Weg bis zur Umsetzung
Anschliessend wird auch die Gemeindeversammlung darüber zu entscheiden haben, bevor dann das kantonale Genehmigungsverfahren in die Wege geleitet werden kann. «Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass mit der Mitwirkung etwa ein Drittel des Verfahrens erfolgt ist und noch zwei Drittel zu absolvieren sind», heisst es im Schreiben weiter.

Zur Erinnerung: Im laufenden Planungsverfahren wird das Areal des Konsortiums SMDK erstmals einer Nutzungszone zugewiesen. Dazu werden im Kulturlandplan der Gemeinde die für das Areal vorgesehenen Nutzungszonen, Schutzzonen sowie Einzelobjekte festgelegt (z. B. Landwirtschaftszone, Naturschutzzone, Magerwiese, Amphibienlaichgebiet etc.).

Die Eckwerte für die Planungsarbeiten hat der Kanton in seinem Grundlagenbericht vom 23. November 2016 fixiert. Der Gemeinderat wird nun beraten, wieweit die Mitwirkungsbeiträge diese Eckwerte einhalten und auch sehen, wie die Grundeigentümerin zu den Beiträgen Stellung nimmt. Daraus wird eine allenfalls bereinigte Planungsgrundlage entstehen, welche die kantonale Verwaltung abschliessend vorprüfen und zur öffentlichen Auflage freigeben wird.

Öffentliche Auflage im Sommer 2021 geplant
Der nächste Schritt mit Beteiligung der Öffentlichkeit wird somit die 30-tägige öffentliche Auflage sein, welche den Start zum eigentlichen Rechtsverfahren darstellt. Die Information darüber erfolgt durch Publikationen im «Landanzeiger» sowie im Amtsblatt. Der Gemeinderat hofft, dass die Vorprüfung durch den Kanton bis im Frühjahr 2021 vorliegt und die öffentliche Auflage spätestens zwischen Frühlings- und Sommerferien 2021 erfolgen kann.