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Regierungsrat beantragt weitere 4,4 Millionen Franken

Im November 2020 genehmigte der Grosse Rat im kantonalen Richtplan den Eintrag des Vorhabens «Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS» auf der obersten Stufe «Festsetzung». Gleichzeitig beschloss er für die nächsten Projektierungsphasen von VERAS einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 8,1 Millionen Franken (inklusive Mehrwertsteuer) zulasten der Spezialfinanzierung Strassenrechnung. Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Themen und Fragestellungen im Projekt, wie die Erhebung der örtlichen Geologie und Hydrogeologie, der Schaffung von Vernetzungskorridoren für Kleinlebewesen, Bachöffnungen oder die gestalterische Integration der Verkehrsinfrastrukturen in den Siedlungsraum, zeigte sich, dass zusätzliche Leistungen und der Beizug von weiteren Fachspezialisten bereits in der aktuellen Projektierungsphase sinnvoll sind. Im Weiteren waren im bisherigen Verpflichtungskredit keine Eigenleistungen für die Projektleitung und Reserven berücksichtigt. Aus diesen Erfordernissen heraus beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Projektierungskredits um 4,4 Millionen Franken auf neu 12,5 Millionen Franken für die Phasen «Bauprojekt» und «Bewilligungsprojekt».

Zu diesem Antrag hat vom 8. Juli bis 7. Oktober 2022 eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Die Teilnehmenden haben dem Zusatzkredit ausnahmslos zugestimmt, teilweise mit kritischen Anmerkungen. Grundsätzlich wurde der Handlungsbedarf anerkannt. Vielfach wurde gefordert, dass das Projekt VERAS nicht verzögert wird und die Planungsarbeiten zügig fortgeführt werden. Aufgrund der gesamthaft positiven Rückmeldungen hat der Regierungsrat beschlossen, dem Grossen Rat den Zusatzkredit für VERAS gegenüber der Anhörungsvorlage unverändert zu beantragen. Sofern der Grosse Rat den Zusatzkredit bewilligt und das Referendum nicht ergriffen wird, kann bis Ende 2023 das Bauprojekt fertiggestellt werden. Ab 2024 sind der Beschluss über den Realisierungskredit durch den Grossen Rat, das Projektgenehmigungsverfahren, der Landerwerb, die Detailprojektierung und die Bauausführung geplant. Die Inbetriebnahme der Verkehrsanlagen ist frühestens ab 2030 möglich.