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Revierverpachtung bewegt Jäger

Aus dem Blickwinkel der Jagd, respektive der kantonalen Jagdverwaltung, legten Vera Beerli (Rechtskonsulentin von Jagd Aargau) und Thomas Stucki (Leiter Sektion Jagd und Fischerei im BVU) Erfahrungen aus der letzten Verpachtung dar und gaben Empfehlungen für die kommende Neuverpachtung.

«Es geht darum, in die Zukunft zu schauen», betonte Vera Beerli. «Die letzte Neuverpachtung ist normal verlaufen. Wenige Fälle haben aber grosse Unruhe ausgelöst und viele Fragen aufgeworfen.» Entscheidend für die Vergabe eines Reviers sei, neben der Kontinuität und der Verbundenheit mit dem Revier, auch die Altersstruktur einer Jagdgesellschaft, erklärte sie. Wobei diese Altersstruktur nicht einem Altersdurchschnitt der Pächterinnen und Pächter gleichzusetzen sei. Empfohlen wird daher eine proaktive Planung des Mitgliederbestandes im Jagdverein, aber auch die Sicherstellung der Besetzung von Stellvertretungen und Ämtern. Änderungen im Mitgliederbestand sollten zudem nicht erst bei der Bewerbung für die neue, sondern während der laufenden Pachtperiode erfolgen. Thomas Stucki wies darauf hin, dass auch die regelmässige Erfüllung der Rehwildabschuss-Vereinbarung sowie die Einhaltung der Vorgaben von Massnahmenplänen wichtige Kriterien für den Zuschlag für ein Jagdrevier sind.

Auf die Frage aus der Versammlung, ob an den Reviergrenzen «geschraubt» werde, erklärte er, dass es «durchaus möglich» sei, dass gewisse Anpassungen vorgenommen würden. «Wir werden sicher überprüfen, ob es in Fällen von erschwerter Bejagdbarkeit bessere Grenzen gibt», so Stucki. «Es gibt immer mehr Wild, das grössere Lebensräume braucht.» Auf den Hinweis aus der Versammlung, dass die Offenlegung der Kriterien für die Bewertung des Pachtzinses begrüsst würde, erklärte er, dass Kriterien, wie Nähe eines Reviers zu grossen Zentren oder störende Gebiete in einem Revier, berücksichtigt würden.

Hilfsmittel für Jagdaufsicht
Erwin Jansen stellte das neue Handbuch für die Jagdaufsicht vor, das von einer Arbeitsgruppe unter seiner Leitung in Zusammenarbeit mit Jagd Aargau, der Jagdverwaltung, der Kantonspolizei, dem Verband Aargauer Regionalpolizeien und dem Bauernverband Aargau erarbeitet wurde und mit dem die Jagdaufsicht ein praktisches Hilfsmittel erhält. Das Handbuch wird demnächst fertiggestellt. Eine digitale Version ist in Arbeit. Mit dem Handbuch wird auch eine der ersten Massnahmen aus dem Projekt «Vision Jagd 2025» umgesetzt. Das breit abgestützte Projekt gibt Inputs im Hinblick auf eine Revision des Kantonalen Jagdgesetzes. Wie Rainer Klöti in Buchs erklärte, geht es jetzt um die Umsetzung. Dazu sollen innerhalb der Jägerschaft vier Arbeitsgruppen gebildet werden.