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Stadt will nicht verkaufen

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) heisst den Verpflichtungskredit für den erforderlichen Mieterausbau und die jährlich wiederkehrenden Mietkosten betreffend Bezirksgericht Aarau, Obergerichtsbibliothek, Spezialverwaltungsgericht und Konkursamt im Eniwa-Verwaltungsgebäude an die Gerichte Kanton Aargau mit grosser Mehrheit gut.

Die Kommission AVW hat sich an den beiden Sitzungen vom 8. und 20. September mit dem Kreditbegehren für die geplanten baulichen Massnahmen und jährlich wiederkehrenden Mietkosten für das Eniwa-Verwaltungsgebäude befasst. Die Kommission für Justiz (JUS) hat im Rahmen eines Mitberichts bereits vorgängig dazu Stellung genommen und das Kreditbegehren knapp abgelehnt.

Notwendigkeit unbestritten
Das Bezirksgericht Aarau ist seit der Einführung der Familiengerichte in drei Gebäuden untergebracht. Diese Situation sowie die kritischen Platzverhältnisse und veralteten Infrastrukturen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemässen Gerichtsbetrieb. Die beiden Kommissionen JUS und AVW sind sich dieser Situation durchaus bewusst.

Gemäss Immobilienstrategie des Kantons Aargau verfolgt der Regierungsrat den Leitsatz «Eigentum vor Miete». Während die Kommission JUS den Verpflichtungskredit ablehnte, verlangte die Kommission AVW bei den Gerichten Kanton Aargau und dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) weitere Angaben zum Vorgehen.

Der Kommission AVW wurde dargelegt, dass sich der Regierungsrat beim Verwaltungsrat der Eniwa AG mehrmals und sehr deutlich für einen Kauf der Liegenschaft eingesetzt hatte. Die Eigentümerin, die zu 95 Prozent der Stadt Aarau gehört, ist jedoch nicht gewillt, die Liegenschaft zu verkaufen.

Auslagerung erfordert Gesetzesänderung
Es wurden Voten geäussert, das Bezirksgericht könnte auch ausserhalb des Bezirkshauptorts angesiedelt werden. Dazu wäre jedoch eine Gesetzesänderung erforderlich: Im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ist geregelt, dass sich der Standort der Gerichtsbehörden des Bezirks am jeweiligen Bezirkshauptort befindet.

Rückweisungsantrag abgelehnt
Ein aus der Kommission gestellter Rückweisungsantrag, verbunden mit dem Auftrag, ein entsprechendes Projekt auf dem Areal Schäferwiese in Aarau zu prüfen, wurde grossmehrheitlich abgelehnt.

Nachdem die Kommission JUS das Geschäft im Rahmen eines Mitberichts knapp abgelehnt und die Kommission AVW das Geschäft nun mit grosser Mehrheit gutgeheissen hat, wird der Grosse Rat voraussichtlich im November 2021 über das Geschäft entscheiden.