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Herr Thomas Plüss, Fürsprecher und Notar, Aarau, erteilt im 4. Quartal 2020 an folgenden Daten Rechtsauskunft:

1. und 15. September 2020
20. Oktober 2020
3. und 17. November 2020
1. und 15. Dezember 2020

jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr neu im Staufferhaus, Hauptstrasse 1, 5035 Unterentfelden. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

24. August 2020 Gemeinderat

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Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger, gefährden den Strassenverkehr und schränken den Winterdienst unnötig ein. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückgeschnitten zu halten.

Die Eigentümer von Grundstücken werden deshalb ersucht, ihrer Pflicht zum regelmässigen Rückschnitt nachzukommen und die an Strassen und Wegen stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis 19. Oktober 2020 zurückzuschneiden.

Gemäss §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür folgende Vorschriften:

1. Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Bäume noch durch Sträucher beeinträchtigt werden.

2. In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten. Bei Gehwegen genügen 2.50 m.

3. Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurück zu schneiden. Die Abstände gelten ebenfalls gegenüber Privatstrassen im Gemeingebrauch. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

4. In sämtlichen Sichtzonenbereichen von Einmündungen, Kurvenbereichen und Ausfahrten dürfen Böschungen, Pflanzungen, Mauern und Einfriedungen höchstens 80 cm hoch sein. Es muss ein sichtfreier Raum (Sichtzone: 30 m bei einer Beobachtungsdistanz von 2.5 m) zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.

Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlasst werden. Es kann gemäss §§ 160 –162 des Baugesetzes Strafanzeige erstattet werden. Die Grundeigentümer werden zudem auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Gemeinderat

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1. Genehmigung Protokoll vom 6. Mai 2020

2. Genehmigung des Budgets 2021

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10 % der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird. Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden. Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen. Ablauf der Referendumsfrist: 23. September 2020.

Kreisschule Safenwil-Walterswil, Kreisschulrat

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Marc Bürgi hat infolge Wegzug aus Gränichen den Rücktritt als Mitglied der Schulpflege mitgeteilt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde festgelegt auf Sonntag, 29. November 2020.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Gränichen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Gränichen, 27. August 2020
Wahlbüro Gränichen

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 24.8.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 28.9.2020):

1. Der Stadtrat wird beauftragt, sich auf der Basis der «Ergebnisse der Fusionsanalyse vom 14. Februar 2020» an der Fusionsvorbereitung (Ausarbeitung Fusionsvertrag) zu beteiligen. Dabei ist darauf hin zu wirken, dass der künftige Einwohnerrat 60 Mitglieder umfasst.

2. Der Projektierungskredit für den Neubau des Pflegheims Herosé in der Höhe von 3’390’000 Franken inkl. 7.7% MwSt. wird bewilligt.

3. Der Verpflichtungskredit von 1’725’000 Franken inkl. MwSt. für die Velostation «Ring am Bahnhof» inkl. allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten seit April 2020 wird zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

4. Die Kreditabrechnung «Ersatz Kehrichtwagen Mercedes Econic» wird genehmigt.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 27.8.2020.

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Innert der gesetzlichen Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Stimmenzählers(in) eingegangen. Es liegen somit nur so viele Kandidaturen vor, wie Sitze zu vergeben sind. 

In Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro als Stimmenzählerin-Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt: 

Hügli, Kim Colleen, 2000, Neudorfstrasse 22, von Sumiswald BE und Uerkheim AG

Es findet somit keine Urnenwahl statt. 

Wahlbeschwerden (§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Landanzeiger, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

25. August 2020
Das Wahlbüro

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bp Haustechnik AG – ab 1. September neu auch in Oberentfelden

Die bp Haustechnik AG mit Hauptsitz in Staffelbach hat vor Kurzem nach Oberentfelden expandiert. Im Baukompetenz-Zentrum hat sie – in Zusammenarbeit mit der Firma Seraswiss AG, die eine bemerkenswerte Auswahl an Wand- und Bodenbelägen bietet – einen neuen Showroom eröffnet. Dort finden Kundinnen und Kunden alles, was es für die Ausstattung eines modernen Bades braucht. Mit der neuen Ausstellung will die bp Haustechnik AG vermehrt Kunden in der Region Aarau anspechen. Deshalb werden zwei Servicemonteure die Kunden für Service- und Notfallarbeiten von Oberentfelden aus bedienen.

Das Badezimmer dient heute der Erholung und Entspannung. Umso wichtiger ist es, der Planung, der Gestaltung und der baulichen Umsetzung eine hohe Beachtung zu schenken.
Die bp Haustechnik AG bespricht mit den Kunden die Wünsche und setzt bei der Planung der Traumbadezimmer 3D-Visualisierungen ein.
Mit der Eröffnung dieser Ausstellung spricht die bp Haustechnik AG Kunden an, die grossen Wert auf eine kompetente Beratung und eine einwandfreie Umsetzung des Bauprojekts legen.

bp Haustechnik | Der Landanzeiger
bp Haustechnik | Der Landanzeiger

Alles fürs Bad – an einem Ort
Im neuen Showroom finden die Bauherren eine umfassende Produktepalette mit Badewannen, Duschen, den passenden Verglasungen, Toiletten mit acht verschiedenen und aktuellen Dusch-WCs, Armaturen, Spiegelschränken, Spiegeln sowie Badmöbeln und Plattenbelägen.

Ein Partner für Planung, Realisierung und Service
Die bp Haustechnik AG bietet den Kunden die komplette Planung und Montage durch eigene Mitarbeitende an. Sie übernimmt zudem die Bauleitung als Generalunternehmen und koordiniert unter Berücksichtigung der Wünsche der Bauherren alle Arbeiten der beteiligten Handwerker bis und mit Kostenkontrolle und Abrechnung. Dadurch können sich die Auftraggeber bei Badezimmersanierungen und bei Heizungs-, Lüftungs- und Rohrleitungsbau auf einen Ansprechpartner verlassen.

Öffnungszeiten Showroom Oberentfelden
Montag–Donnerstag 8.00–12.00 und 13.15–17.15 Uhr
Freitag 8.00–12.00 und 13.15–16.00 Uhr
Freie Besichtigung der Ausstellung.
Samstags: Auf Voranmeldung möglich

Haustechnik aus einer Hand
von A bis Z

info@bp-haustechnik.ch
www.pb-haustechnik.ch

bp Haustechnik AG

Sonnmatt 1
5053 Staffelbach
Telefon 062 739 20 80

bp Haustechnik AG

Industriestrasse 10
5036 Oberentfelden
Telefon 062 739 20 88

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Im Aargau werden 14 NAB- und 4 CS-Filialen geschlossen

Die Neuen Aargauer Bank AG (NAB) wird mit der Credit Suisse zusammengeführt und im Kanton Aargau unter einer Marke vereint, das teilte die Grossbank am Dienstagmorgen mit. Von den heute 26 NAB-Filialen bleiben nur 12 bestehen. Welche 14 geschlossen werden, wird erst später bekanntgegeben.

Die Credit Suisse und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft NAB werden zusammengeführt. Von den 30 Geschäftsstellen (4 CS, 26 NAB) werden nur noch 12 weitergeführt. Welche 14 NAB-Filialen geschlossen werden, wird noch nicht bekannt gegeben, ist aber bereits beschlossene Sache. Die «Aargauer Zeitung» berichtet, dass die vier CS-Filialen in Aarau, Zofingen, Baden und Rheinfelden geschlossen werden sollen und die Geschäfte in den NAB-Gebäuden weitergeführt werden sollen.

Kunden müssen nichts unternehmen
Auch nach dem Zusammenschluss soll im Kanton Aargau mit insgesamt 12 Filialen ein breites Geschäftsstellennetz erhalten bleiben. Für die Kundinnen und Kunden der NAB ergeben sich bis auf Weiteres keinerlei Änderungen. Ihre Bankbeziehung wird nach erfolgter Zusammenführung der beiden Institute automatisch auf die Credit Suisse übertragen, schreibt die CS in ihrer Mitteilung. Die Bank wird ihre Kunden in den nächsten Tagen persönlich über den geplanten Zusammenschluss und das weitere Vorgehen informieren.

Die 1812 als «Zinsbringende Ersparniskasse für die Einwohner des Kantons Aargau» gegründete Bank, wurde 1989 in die Neue Aargauer Bank umbenannt. Seit 1994 ist sie im Mehrheitsbesitz der Credit Suisse. Sie beschäftigt rund 530 Mitarbeitende (Vollzeitstellen). In der Mitteilung sucht man vergebens nach Angaben über den Stellenabbau. Es heisst nur, dass ein Abbau «unvermeidlich» sei. Ein Sozialplan stehe zur Verfügung. «Oberstes Ziel ist es, dass möglichst alle von einem Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden eine interne oder externe Weiterbeschäftigung finden», schreibt die CS weiter.

Die Leitung des Private Banking sowie die Verantwortung für die Gesamtregion Aargau wird nach erfolgter Zusammenführung Roberto Belci übernehmen, bisher Leiter Private Banking-, Privat- und Firmenkundengeschäft und Mitglied der Geschäftsleitung der NAB. Roland Herrmann, der bisherige CEO der NAB, wird abgesetzt und für die Integration durch Roger Suter ersetzt.

Mit diesen Massnahmen erhofft sich die CS eine jährliche Kosteneinsparungen von 100 Millionen Franken. Konzernweit will die Bank ab 2022 jährlich rund 400 Millionen einsparen.

Aargauer Regierung enttäuscht
«Der Aargauer Regierungsrat ist über den Entscheid der Credit Suisse, die NAB aufzulösen, enttäuscht; er bedauert, dass mit dem Verschwinden dieser Aargauer Traditionsbank viele wertvolle Arbeitsplätze verloren gehen», erklärt Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Dienstagmorgen. «Die NAB ist als starke Regionalbank sowie wichtiger Arbeit- und Auftraggeber für die kantonale Volkswirtschaft von grosser Bedeutung.» Der Regierungsrat erwartet, dass NAB-Besitzerin Credit Suisse nach Lösungen sucht, um die Zahl der Kündigungen möglichst gering zu halten, indem die Mitarbeitenden bei der Credit Suisse weiterbeschäftigt werden.

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Bauherr: Sunrise Communications AG, Postfach 701, 8901 Urdorf
Bauobjekt: Antennenergänzung und Leistungsanpassung an bestehender Mobilfunkanlage (2. Auflage identisches Projekt)
Bauplatz: Aarauerstrasse 2, Parzelle 1660
Zusatzgesuch: BVU

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Bauherr: Sejdiu Gani und Mirvedete, Quellstrasse 7,
5722 Gränichen
Bauobjekt: Stützmauer zu bestehendem Einfamilienhaus
Bauplatz: Hochspüelstrasse, Parzelle 3724

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Bauherr: Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Bauobjekt: Erstellen einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischen Einrichtungen
Bauplatz: Hauptstrasse 3, Parzelle 261
Bewilligungen: BVUAFB

Bauherr: Maurer-Gubler Patrick und Barbara, Seilerstrasse 2, 5742 Kölliken
Bauobjekt: Ersatz Elektroheizung durch Wärmepumpe Aussenaufstellung
Bauplatz: Seilerstrasse 2, Parzelle 2211

Bauherr: Former Immobilien AG, Forstackerstrasse 4c,
4800 Zofingen
Bauobjekt: Windschutzverglasung
Bauplatz: Oberhubelstrasse 42, Parzelle 200

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Bauherr: Brühlmann Silvia, Langackerstrasse 171,
8704 Herrliberg
Bauobjekt: Umbau EFH
Bauplatz: Gehrenstrasse 38, Parzelle 1829

Bauherr: Flückiger Eliane und Böni Pascal, Hauptstrasse 35b, 5037 Muhen
Bauobjekt: Dachsanierung / Anbau / Ersatzneubau
Bauplatz: Blumenweg 5, Parzelle 1408

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